Mit den neuen Rahmenvorgaben für den Schulsport und den neuen Lehrplänen Sport wird der Schulsport in Nordrhein-Westfalen auf eine zeitgemäße und zukunftsfähige pädagogische Grundlage gestellt. Am 1. August 1999 wurden die pädagogischen „Rahmenvorgaben für den Schulsport“ eingeführt, die zukünftig für alle Schulformen und Schulstufen gelten. Sie gehen von einem Doppelauftrag des Schulsports aus, der als „Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur“ beschrieben wird.
Informationen zum Projekt Jugger – Gewaltprävention durch Sportunterricht
Informationen zur Wintersportfahrt
Fachkollegium
Herr Carl (stellv. Fachvorsitzender)
Herr Grouls (Fachvorsitzender)