220818 Verkehrskonzept Talachse | Online Beteiligung bis 14.09.2022 verlängert
„Wir wollen die beschädigte Verkehrsinfrastruktur nicht so wiederaufbauen, wie sie vorher war, denn dann hätten wir eine riesige Entwicklungschance verpasst. Wir wollen und werden unsere Verkehrsinfrastruktur an die modernen Mobilitätsbedürfnisse anpassen und den Straßenraum städtebaulich aufwerten“, erklärt Bürgermeister Patrick Haas die Zielsetzung des Verkehrskonzeptes Talachse.
Im Rahmen dieses Projektes spielt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Kupferstadt eine wesentliche Rolle, da man den Wiederaufbau der Stadt gemeinsam mit der Stadtgesellschaft angehen möchte.
Hierzu können die Stolbergerinnen und Stolberger seit Mitte Juni auf einer interaktiven Karte ihre Vorschläge, Ideen und Hinweise zum Verkehr auf der Talachse einbringen. „Wir wünschen uns Anregungen und Hinweise aus der Gesellschaft, die uns dabei helfen die Mobilität und den Verkehr auf der Talachse nachfrageorientiert und zukunftsweisend zu gestalten“, erklärt Michael Boßhammer von dem beauftragten Verkehrsplanungsbüro „mobildenker GmbH“. Bislang wurden bereits über 150 Einträge vorgenommen, anhand derer verschiedene Herausforderungen und Handlungserfordernisse ersichtlich werden. Die Beteiligung ist noch bis zum 14.09.2022 unter www.denkmobil.de/stolberg möglich!
220817 Der neue AG-Plan ist da!
Den aktuellen AG-Plan für das kommende Halbjahr finden Sie hier: 210817_ListeAGs2022_23
220810 Verkehrsbehinderung auf der Ritzfeldstraße
Die Zufahrt Ritzefeldstraße vom Krankenhaus ist im Augenblick nicht zugänglich. Es finden Asphaltarbeiten statt.
220802 Elterninformation zum Thema Mitwirkung in Schulen
Mit Beginn des neuen Schuljahres stehen auch die Wahlen in den unterschiedlichen Schulmitwirkungsgremien wieder an.
Diesen Zeitpunkt möchte das Ministerium für Schule und Bildung nutzen, die Eltern der Schülerinnen und Schüler an Ihren Schulen zum Thema Schulmitwirkung zu informieren. Das entsprechende Informationsblatt können Sie hier einsehen: Allgemeine Information Schulmitwirkung
220728 Handlungskonzept Corona
Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen auch während der Sommermonate müssen wir feststellen, dass die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist. Für den Herbst gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus. Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium ein Handlungskonzept Corona entwickelt, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. Dabei tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang der Schülerinnen und Schüler mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt.
Das Handlungskonzept Corona können Sie sich hier herunterladen: Handlungskonzept Corona.
Ergänzend finden Sie hier einen Brief der Ministerin an die Eltern und Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens:
Brief der Ministerin an die Eltern/Erziehungsberechtigten zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022
Brief der Ministerin an volljährige SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022
und den Begleiterlass zu den Corona-Maßnahmen
220624 Stellenausschreibung
Wir suchen für das erste Halbjahr noch einen Vertretungslehrer (w/m/d) für bis zu 17 Unterrichtsstunden, für die Fächer Englisch und/oder Mathematik. Bewerben können sich Menschen mit erstem oder zweitem Staatsexamen oder Masterstudium in den angegebenen Fächern. Lehramtsstudenten im Hauptstudium können sich auch bewerben. Bewerbungen richten Sie bitte an schulleiter@ritzefeld.eu.
220613 Unterrichtsausfall wegen Zeugniskonferenzen
Aufgrund eines technischen Fehlers wird im Schulkalender der freie Tag am Montag, den 20.06.2022 wegen der Zeugniskonferenzen nicht angezeigt. In der Outlookversion ist er aber seit Anfang des Jahres enthalten. Leider ist uns der Fehler nicht aufgefallen und heute erst gemeldet worden. Wir bitten um Entschuldigung.
220520 AKTUALISIERUNG: Unwetterwarnung
9:30 Uhr
Der Unterricht endet heute auf Anordnung der Bezirksregierung nach der vierten Stunde.
8:00 Uhr
Wegen der Gefahr von heftigen Unwettern hat die StädteRegion Aachen ihren Krisenstab aktiviert. Dieser kommt ab sofort regelmäßig zusammen und warnt uns gegebenenfalls vor lokal auftretenden Gefahren.
Vorsorglich werden wir heute Nachmittag alle AGs ausfallen lassen.
Sollte sich die Sicherheitslage ändern, werden wir weitere Maßnahmen treffen und Sie sofort informieren.
220519 Geschenke an Lehrerinnen und Lehrer
Das Schuljahr neigt sich bald dem Ende entgegen und Klassen und Eltern denken häufig darüber nach, wie sie sich bei ihren Lehrerinnen und Lehrern bedanken können. Lehrerinnen und Lehrer freuen sich immer über die von Ihnen entgegengebrachte Wertschätzung. Die Wertschätzung wird häufig mündlich oder schriftlich ausgedrückt, manchmal erhalten die Kolleginnen und Kollegen aber auch Geschenke. Der Gesetzgeber setzt hier allerdings, aus guten Gründen, bei der Annahme von Geschenken enge Grenzen. Um die Lehrerinnen und Lehrer nicht unnötig in schwierige Situationen zu bringen, bitte ich Sie daher Ihre Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in einer Form auszudrücken, die dem gesetzlichen Rahmen entsprechen. Gebastelte oder sonstige Erinnerungsstücke sind natürlich zugelassen. Eine beispielhafte Liste von erlaubten Aufmerksamkeiten finden Sie in Abschnitt III der im Anhang befindlichen Handreichung: Handreichung zum Thema Geschenke.
220518 Stadtradeln – Wir sind dabei
In knapp zwei Wochen findet auch in diesem Jahr wieder vom 01.-21.06. der bundesweite Wettbewerb Stadtradeln statt. Unsere Schule habe ich hierzu bereits als Team „Städt. Ritzefeld Gymnasium Stolberg (Rhld.)“ angemeldet: STADTRADELN – Stolberg
Bei dem letztjährigen Stadtradeln konnten wir im Schulwettbewerb als erfolgreichstes Schulteam der „Kommune Stolberg“ bei dem Schulradeln abschneiden Radeln für einen guten Zweck – Ritzefeld-Gymnasium Stolberg . Auch in diesem Jahr können Sie als Eltern sowie alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bei dem Wettbewerb mitmachen und die im Wettbewerbszeitraum mit dem Fahrrad/E-Bike gefahrenen Kilometer – auch die in der Freizeit gefahrenen – für unser Schulteam angeben.
Hierzu muss man sich zunächst registrieren oder einloggen und den Account reaktivieren
und dann unserem Team (s.o.) beitreten. Innerhalb der Schule können dann von jedem Teilnehmer noch weitere Unterteams gegründet werden.
Weitere Infos zu dem Wettbewerb finden Sie/findet ihr hier: https://www.stadtradeln.de/darum-geht-es.
Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr möglichst viele Kilometer für unser Schulteam geradelt werden und freuen uns über jede/n, der mit dabei ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an Frau Christina Storz .
220516 Busse aus Zweifall fahren ab morgen früh wieder
Die seit heute bis spätestens zum 20.05.2022 bestehende Vollsperrung der Eifelstraße hat heute zu großen Verwerfungen im Schülerverkehr geführt. Die ASEAG hatte kurzfristig entschieden, die Schülerfahrten nach bzw. von Zweifall sowie die Linien 8 und 42 nur bis Vicht Kirche fahren lassen. Die Stadtverwaltung hat heute deshalb intensive und erfolgreiche Gespräche mit der ASEAG geführt. Das Ergebnis:
Der Schülerverkehr ab Zweifall wird ab morgen wieder wie gewohnt von der ASEAG durchgeführt, sodass Schülerinnen und Schüler ihre jeweiligen Schulen erreichen können.
Die Fahrten starten morgen wie üblich um 7:08 Uhr von Zweifall Kirche. Von da aus fährt der Bus über Zweifall Brücke über die Umleitung bis Nachtigällchen. Dort macht der Bus eine Schleife über Vicht Kirche, so diese Haltestelle auch bedient wird.
Für die Rückfahrten von der Schule erarbeitet die ASEAG noch kurzfristig Lösungen. Hierfür würde aber auch die Verbindung über Breinig und die Linie 58 nach Zweifall zur Verfügung stehen. Hierzu halten wir Sie auf dem Laufenden. Aktuelle Infos finden Sie in Kürze auch auf der Homepage der ASEAG.
220513 Sperrung der Eifelstraße in Stolberg beeinträchtigt den Busverkehr nach Zweifall
Wie wir soeben über freundliche Eltern erfahren haben, ist nächste Woche der Busverkehr stark beeinträchtig. Betroffen sind die Linien 8 (Zweifall – Eschweiler Bushof) und 42 (Gressenich / Zweifall – Hans-Böckler-Straße / Stolberg Hauptbahnhof). Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link https://www.aseag.de/presse/pressearchiv/detail/sperrung-der-eifelstrasse-in-stolberg-beeintraechtigt-den-busverkehr-nach-zweifall-und-vossenack
Leider hat uns niemand offiziell informiert. Die Nachricht hat uns so spät erreicht, dass wir für Montag keine Veränderung mehr erreichen können. Der Bürgermeister ist über den Sachverhalt informiert.
220503 Angebot für die Sommerferien
Wir machen Sie gerne auf ein Angebot in den Sommerferien für Jugendliche (14 – 18 Jahre) in der Städteregion Aachen aufmerksam:
„Bei einem Integrativen Jugendcamp auf dem Flugplatz Aachen-Merzbrück und am Rursee kommen Jugendliche aus der deutschen, belgischen und niederländischen Grenzregion zusammen, um gemeinsam zu zelten, zu spielen, zu feiern, und um zu fliegen: Jugendliche mit und ohne Behinderung, mit deutschen und mit ausländischen Wurzeln, sozial benachteiligte Jugendliche und Jugendliche, die sich in einem Ehrenamt außergewöhnlich engagiert haben – ein kunterbunter Haufen junger Menschen, mit persönlichen Lebensläufen, wie sie unterschiedlicher kaum sein könnten. Da trifft der Rolli-Fahrer auf den irakischen Einwanderer-Sohn, und das Mädchen mit dem Down-Syndrom auf die Jungs aus der „Oecher Bronx“ – mitsamt allen Vorurteilen und Vorbehalten auf allen Seiten. Das Wochenende aber lässt sie zusammenrücken: beim täglichen Miteinander, abends am Lagerfeuer, beim Betrieb auf dem Flugplatz, und nicht zuletzt bei dem Erlebnis, einmal selbst in einem Segelflugzeug zu sitzen und darin über das Dreiländereck zu gleiten oder mit dem Segelboot über den Rursee zu fahren. Für manche Teilnehmer_innen bedeutet das eine kleine Mutprobe und für alle ist es ein starkes Stück Selbstbestätigung, gerade auch im gemeinsamen Erleben mit den anderen.
Das erste Jugendcamp findet auf dem Flugplatz Aachen-Merzbrück statt vom 01.07 – 05.07 und das zweite Jugendcamp in Woffelsbach vom 22.07 – 26.07.“
Weitere Infos finden Sie unter: https://jugendcampaachen.wordpress.com/
220427 Aktuelle Änderungen im AG-Angebot „ Fit in Mathe“
Aufgrund von Stundenplanänderungen musste das AG-Angebot „
Fit in Mathe“ angepasst werden. Mittwochs in der Mittagspause fällt „Fit in Mathe“ ersatzlos aus.
Nur Jahrgang 7: Mittwochs fällt die AG in der 8. Stunde aus. Stattdessen können Ihre Kinder donnerstags in der Mittagspause in A4.3 an „ Fit in Mathe“ teilnehmen.
Nur Jahrgang 8: Donnerstags wird „Fit in Mathe“ von der 8. Stunde in die 9. Stunde verlegt.
Nur 9A: Donnerstags in der 9. Stunde „Fit in Mathe“ wird in die 8. Stunde verlegt. Dieses Angebot fällt in die Lernzeit. Die Aufgaben müssen dann zuhause erledigt werden.
Nur 9B: Mittwochs in der 9. Stunde fällt „ Fit in Mathe“ aus. Stattdessen können Ihre Kinder donnerstags in der 8. Stunde in A2.4 an „Fit in Mathe“ teilnehmen. Dieses Angebot fällt in die Lernzeit. Die Aufgaben müssen dann zuhause erledigt werden.
220407 Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins
Bitte beachten Sie die folgende Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins: Mitgliederversammlung Einladung 2022
220406 Ehrenamtliche Unterstützung für die internationale Klasse gesucht
Wir könnten in der Betreuung der internationalen Klasse ehrenamtliche Unterstützung gebrauchen. Die Bandbreite der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler stellen uns vor große Herausforderungen. Zurzeit haben wir nichtalphabetisierte Kinder aus Afrika und ukrainische Kinder mit europäischer Schulbildung in einer Gruppe und erhalten dafür eine halbe Lehrerstelle mit 13 Wochenstunden vom Land NRW. In unserer internationalen Klasse befinden sich zurzeit Schülerinnen und Schüler mit den Herkunftssprachen Rumänisch, Ukrainisch, Russisch, Swahili/Somalisch und Arabisch.
Sollten Sie oder Bekannte von Ihnen bereit sein, uns regelmäßig im Vormittag zu unterstützen würden wir uns freuen. Einzige formale Voraussetzung ist ein polizeiliches Führungszeugnis, welches Sie auch auf unsere Kosten beantragen können. Sie müssen auch keine ausgebildete Lehrerin oder ausgebildeter Lehrer sein oder spezielle Kenntnisse haben. Zuverlässigkeit, Verständnis für andere Kulturen und Freude daran zu haben, Jugendlichen etwas beizubringen sind zunächst völlig ausreichend.
Sollten Sie Interesse haben, so würden wir Sie gerne nach den Osterferien und bis zu den Sommerferien einsetzen, um den Kindern eine möglichst passgenaue Betreuung zu ermöglichen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an sekretariat@ritzefeld.eu, falls Sie uns unterstützen möchten. Um einschätzen zu können, wie und wo wir Sie am besten einsetzen könnten, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns ein paar Fragen beantworten könnten:
- Welche sprachlichen und ggf. pädagogischen Voraussetzungen bringen Sie mit?
- Wie viele Stunden pro Tag und an welchen Tagen können Sie uns unterstützen?
- Können Sie sich auch vorstellen bei der Alphabetisierung von Jugendlichen zu helfen?
- Sonstige Hinweise, die für uns hilfreich sein könnten.
220318 Neue Regelungen zur Maskenpflicht und den Testungen
Soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.
Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
Noch sind die Inzidenzraten hoch. Daher begrüßen wir es als Schule sehr, wenn die Schülerinnen und Schüler die Masken noch freiwillig bis zu den Osterferien tragen würden.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.
Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
220309 Solidaritätsaktionen mit den Opfern des Krieges
Aus einem Projekt des Religionskurses der EF ist die Idee erwachsen auch am RITZE eine Spendenaktion für die Menschen in der Ukraine durchzuführen.
In Zusammenarbeit mit der SV nehmen wir für eine Woche (Freitag, 11.-Freitag, 19.03.2022), im SV-Raum (A0.1) in der ersten großen Pause folgende Arten von Spenden entgegen:
- Walkie-Talkie (professionelle)
- Mobiltelefone
- Warnwesten
- Batterien
- Lebensmittelrationen (haltbar)
- Power Banks
- Medizinische Erste-Hilfe Kästen
- Kopflampen
- Thermounterwäsche
- Schlafsäcke/Decken
- Desinfektionsmittel
- Hunde- und Katzenfutter
Es wäre schön, wenn sich viele an dieser Spendenaktion beteiligen würden.
Außerdem planen wir für den 23.3.2022 eine Solidaritätsbekundung mit den Menschen, deren Lebensbedingungen durch den Krieg unerträglich geworden sind – den Menschen in der Ukraine, aber auch jenen, die in Russland unter der Situation leiden müssen. Wir werden uns dazu am 23.03.2022 am Ende der Mittagspause am Bastinsweiher versammeln, singen und gemeinsam unsere Solidarität bekunden. Sollten auch Sie als Eltern der Veranstaltung beiwohnen wollen, sind Sie herzlich eingeladen!
220304 Fehler im Schulplaner bezüglich der Osterferien
Die Osterferien beginnen am Montag, den 11. April und enden am Freitag, den 22. April 2022. Am Montag, den 25. April ist unterrichtsfrei, wegen einer schulinternen Fortbildung. Im Schulplaner der Kinder steht leider ein falscher Termin. Wir bitten dies zu entschuldigen.
220303 Aus aktuellem traurigen Anlass
Auf der Homepage https://www.flimmo.de/redtext/101380/Krieg-in-Europa werden Hinweise zum Umgang mit Kindern zur Thematisierung der aktuellen Situation und zum Thema Krieg im Allgemeinen sowie Links zu altersangemessenen Inhalten angeboten.
220222 Brückenabriss in Zweifall
Straßen NRW teilte uns heute über die Stadt Stolberg mit, dass die Brücke in Zweifall auf der Jägerhausstraße in der Nähe der Bäckerei in der Zeit von Mai bis Juli 2022 abgerissen und neu gebaut wird. Der Linienverkehr der ASEAG wird in dieser Zeit irgendwo am Frackersberg enden. Das bedeutet, dass die Haltestellen Zweifall Kirche, Zweifall und Solchbachtal in dieser Zeit nicht angefahren werden. Außerdem wird der Autoverkehr bereits von Rollesbroich aus umgeleitet.
220222 Unterricht per Teams für kranke und in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler
In den vergangenen Monaten hat sich etabliert, dass Schülerinnen und Schüler in den Unterricht per Teams zugeschaltet werden, wenn sie in Quarantäne sind. Dieses (eigentlich gar nicht von der Schulbehörde vorgesehene) Verfahren trägt dazu bei, Lernrückstände, die durch eine Quarantäne entstehen, zu minimieren. Auch wenn die Zuschaltung der Schüler immer zu einer Störung des Unterrichtsablaufs führt und die technische Bereitstellung einen gewissen Aufwand bedeutet, der nicht durch technisches Personal geleistet wird, sondern durch Lehrer und Mitschüler, bemühen wir uns dieses Angebot aufrecht zu erhalten und zu optimieren.
Um den Aufwand und die Störungen verkraftbar zu halten, können und wollen wir dieses Verfahren allerdings nicht auf alle Schüler, die krank sind, übertragen. Kranke Schülerinnen und Schüler sollten sich sowieso besser erholen, damit sie bald wieder mit voller Kraft am Unterricht teilnehmen können. Ausnahmen wären in diesem Fall Krankheiten, die längerfristig sind und bei denen eine Teilnahme am Distanzunterricht nicht dem Gesundungsprozess entgegenstehen. In diesen Fällen werden wir auch nach Corona unsere digitalen Möglichkeiten nutzen, um Lernrückstände zu minimieren.
In Einzelfällen, in denen eine Zuschaltung in konkreten Stunden keinen Sinn macht, sei es aus technischen, organisatorischen oder didaktischen Gründen, erhalten die Schülerinnen und Schüler Material zum Unterricht über die Lernplattform oder in Papierform.
Da wir nicht wissen, ob Schüler symptomlos in Quarantäne sind oder krank sind, schalten wir Schülerinnen und Schüler nur auf Anfrage zu. Wir bitten Sie, die Anfragen aber rechtzeitig zu stellen, nur dann können wir eine Zuschaltung auch rechtzeitig organisieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
220221 Kampagne „Power statt Energy“
Der Arbeitskreis Suchtprävention in der StädteRegion Aachen will mit seiner Kampagne „Power statt Energy“ auf die Gefahren für die Gesundheit, die von Energy Drinks ausgehen können, aufmerksam machen.
Hintergrund sind Beobachtungen in der Jugendarbeit, wo eine erschreckende Zunahme an missbräuchlichem Umgang mit der süßen Brause gemacht werden. Bis dahin, dass Kinder (!) regelrechte Wettbewerbe untereinander austragen, wer am meisten davon trinken kann. Mit zum Teil fatalen Folgen… Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.imblick.info/aktionen/power-statt-energy/
220221 Information zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich die Einkommenssituation vieler ohnehin einkommensschwacher Haushalte weiter verschlechtert. Der Härtefallfonds kommt den Kindern/Jugendlichen zugute, die keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, deren Familien aber nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen. Hierüber können sowohl die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss ermöglicht werden.
Diejenigen Kinder und Jugendlichen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, jedoch am Mittagessen bzw. an Klassenfahrten teilnehmen möchten, kommen für eine Förderung durch den Härtefallfonds in Frage.
Sollte das Programm für Sie in Frage kommen, können Sie sich an die Schulleitung wenden. Diese Vorgänge würden strikt vertraulich behandelt.
220218 Elternveranstaltung des MSB zum Thema „Die duale Berufsausbildung als Chance für eine berufliche Karriere“
Am 07.03.2022 findet in einem Streaming-Format von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr die Elternveranstaltung des MSB (Anm. des Schulministeriums)„Die duale Berufsausbildung als Chance für eine berufliche Karriere“ mit Partnern des Ausbildungskonsenses NRW statt. Eine berufliche Ausbildung im dualen System bietet jungen Menschen herausragende Möglichkeiten für den Start in eine erfolgreiche berufliche Karriere und ein selbstbestimmtes Erwerbsleben. Aktuell sind noch viele Ausbildungsplätze für das kommende Ausbildungsjahr unbesetzt. Gemeinsam mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von Kammerorganisationen, Unternehmer NRW, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit wird in der Elternveranstaltung über das System der dualen Ausbildung, den damit verbundenen vielfältigen Möglichkeiten und vieles mehr informiert. Parallel zu den Informationen des MSB und der Partnerorganisationen werden Expertinnen und Experten Fragen beantworten, welche die Zuschauer in einem Chat stellen können. Den entsprechenden Flyer des MSB finden Sie hier: Flyer Elternveranstaltung MSB-duale Berufsausbildung.
220218 Der Nachmittagsunterricht entfällt wegen Orkanwarnung für Stolberg
Leider müssen wir heute den Nachmittagsunterricht (dieses Mal aber wegen akuter Orkanwarnung für Stolberg) wegen des Wetters absagen, bzw. die Schüler in Heimarbeit arbeiten lassen.
220217 Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen
ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Das Ministerium hatte diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies, nach Einschätzung des Ministeriums, nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
(Den vollständigen Brief des Ministeriums finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen).
220216 Unterrichtsausfall am Donnerstag (17.02.2022)
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.
220214 Kostenlose Ferienkurse in Mathematik im Rahmen von „ExtraZeit zum Lernen“
Simplex-Education bietet in der zweiten Osterferienwoche wieder eine kostenfreie Lernförderung im Fach Mathematik für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – Q1 bei uns in der Schule an. Die Links zum Förderprogramm bzw. zur Anmeldung finden Sie hier:
Informationen: https://www.simplex.education/aufholprogramm
Anmeldung: https://simplex.education/anmeldung
220209 Übergang von G8 zu G9
Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den meisten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangstufe (Einführungsphase bis Q2) nicht zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler des G9-Bildungsgangs werden dann erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Gleichwohl wird es aber aufgrund von Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen, die in die gymnasiale Oberstufe eintreten, sowie von Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten G8-Jahrgangs einen Bedarf an gymnasialen Schulplätzen geben, zu dessen Abdeckung in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte „Bündelungsgymnasien“ außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten werden.
Eine Liste mit einer Übersicht aller landesweit ausgewählten „Bündelungsgymnasien“ ist im Bildungsportal unter dem nachfolgenden Link abrufbar: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulpolitik/weiterentwicklung-des-gymnasiums-g8g9
220207 Regelungen für die Karnevalstage
Die beweglichen Ferientage und Ausgleichstage um Karneval wurden nicht verändert. Freitag, Montag und Dienstag (25.02.22 bis 01.03.22) bleiben unterrichtsfrei. Am Donnerstag, den 24.02.22, endet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler um 13:20 Uhr.
220131 Neuerungen zum 2. Halbjahr
Da wir am Ritze stets um Verbesserungen bemüht sind, treten zum neuen Halbjahr einige Änderungen in Kraft, die zu einem ruhigeren Tagesablauf, geregelteren Pausen und besseren Lernmöglichkeiten für unsere Schülerinnen und Schüler führen sollen:
- Wir haben die Unterrichtszeiten ein bisschen verschoben, so dass jetzt beide großen Pausen 20 Minuten umfassen und die 5./6. Stunde immer eine Doppelstunde ist. Die genauen Zeiten finden Sie hier: Link An den Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts hat sich nichts geändert.
- Die Lernzeiten pro Jahrgang liegen nun parallel (z. B. alle 7er haben mittwochs in der 8. Stunden Lernzeit). Das hat den Vorteil, dass wir einige AGs und „Fit in…“ Angebote jetzt parallel zu den Lernzeiten anbieten können und die Kinder diese Angebote nicht mehr in ihren Mittagspausen besuchen müssen. Das führte nämlich dazu, dass Kinder teilweise von der 1. bis zur letzten Stunde durchgängig gefordert waren und keine richtige Zeit zur Erholung hatten. Die neue Regelung bedeutet allerdings auch, dass die Kinder, die während der Lernzeiten ein AG- oder „Fit in“- Angebot nutzen, ihre Hausaufgaben zu Hause erledigen müssen oder in eine anschließende Hausaufgabenbetreuung „Silentium“ gehen können. In den Klassen 5 und 6 wird es zusätzlich eine Rechtschreibförderung parallel zu den Lernzeiten geben. Hierzu erhalten die Eltern dieser Jahrgangsstufen eine zusätzliche Mail.
- Alle weiteren AG Angebote für das 2. Halbjahr entnehmen Sie bitte in Kürze unserem AG Plan.
- Zum zweiten Halbjahr wird weiterhin montags, mittwochs und freitags getestet. Da die Schülerinnen und Schüler aber Montag (31.01.2022) nicht in der Schule sind, werden wir alle Schüler am 01.02.2022 nachtesten.
220124 Vergabe von Bildungsgutscheinen
Die im Rahmen von „Ankommen und Aufholen nach Corona“ von den Schulträgern zu Verfügung gestellten Bildungsgutscheine werden zu Beginn des neuen Schulhalbjahres vergeben. Auf den Zeugniskonferenzen werden die Leistungen aller Schülerinnen und Schüler besprochen und im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte Bildungsgutscheine vergeben. Als Grundsatz der gerechten Verteilung werden zunächst alle Kinder aus den Kassen 6 bis 9, die eine nicht mehr ausreichende Leistung in einem Hauptfach (Mathematik, Deutsch, Englisch, Latein oder Französisch) haben, durch die Schule einen Bildungsgutschein erhalten. Dieser Bildungsgutschein umfasst eine Förderung von 10 Stunden in Kleingruppen und berechtigt die Schülerin oder den Schüler dazu, bei einem der von Ministerium für Schule und Bildung zugelassenen Bildungsanbieter insgesamt zehn Lerneinheiten à 90 Minuten für individuelle Förderung in einer Kleingruppe in Anspruch zu nehmen. Dabei darf die Kleingruppe maximal sechs Schülerinnen und Schüler umfassen.
Eine Liste der zugelassenen Bildungsanbieter finden Sie hier: 220120 Liste der Bildungsanbieter. Weitere Informationen zu den Bildungsgutscheinen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine
Die Erziehungsberechtigten der einzelnen Schülerinnen und Schüler, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden sollen, werden in einem Elternbrief über das Verfahren informiert. Bitte sehen Sie zunächst von Anrufen hierzu ab.
220121 FAQ-Liste des Gesundheitsamtes zu den aktuellen Quarantäneregeln
Zu Ihrer Information finden Sie hier die aktuelle FAQ-Liste des Gesundheitsamtes zu den aktuellen Quarantäneregeln an Schulen und KiTas in der StädteRegion Aachen: FAQ Schulen Quarantäne 21.01.2022. Ein Schnelltest zur Freitestung muss ein Bürgertest (Testzentrum, Arzt) sein. Ein Selbsttest reicht hier nicht aus.
Bei Rückfragen wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an den in der Liste genannten Kontakt.
220120 Impfen gegen Corona: jetzt auch für Kinder ab 5 Jahren
Hier können Sie den mehrsprachigen Flyer der Städteregion Aachen „Impfen gegen Corona: jetzt auch für Kinder ab 5 Jahren“ herunterladen –> Impfstelle_Familien_mehrsprachig_final2022
220120 ASEAG – Busverbindungen
Den Schulpflegschaftsvorstand und die Schule erreichen in den letzten Monaten immer wieder Beschwerden zu den Linienbussen, die in Richtung Schule fahren. Wir haben daraufhin den Bürgermeister der Stadt Stolberg und den Städteregionsrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Busbetrieb deutlich verbessert wird. Offensichtlich hat das schon erste Früchte getragen. Wir haben folgende Tipps zum Busfahren erhalten: Mit dem Bus zur Schule – Hilfreiche Tipps. Auch wenn ein Großteil der bekannten Probleme dadurch sicher nicht gelöst werden kann, ist offensichtlich die Nachricht an der richtigen Stelle angekommen. Bleibt zu hoffen, dass sich in der nahen Zukunft tatsächlich etwas verbessern wird.
220112 Schnuppertage in Stolberg fallen leider aus
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sehen wir Schulleiter der weiterführenden Schulen uns leider gezwungen, die Schnuppertage im Januar abzusagen.
220111 Boosterimpfungen ab 12 Jahren möglich
Seit Ende des Jahres 2021 sind in den Impfzentren neben den Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen ab 12 Jahren möglich.
Aus eigener Erfahrung vom 09.01.22 kann ich Ihnen sagen, dass die Wartezeiten vernachlässigbar sind. Wer sicher gehen will: Hier können Termine gebucht werden: https://www.impfzentrum-stolberg.de/
220106 Aktuelle Regelungen des Ministeriums zum Schulstart
Das Ministerium hat nun eindeutige Regelungen für den Schulstart erlassen:
„Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.
Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung aller Kultusministerinnen und Kultusminister von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.
Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.
Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022
Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.
Schultestungen für Schülerinnen und Schüler
Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. (..)
Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt: an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich (..)
Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests
Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.
Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests der Schulen ist damit langfristig gesichert.
Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.
Mir ist bewusst, dass es in den kommenden Wochen bei der Umsetzung der hier beschriebenen Regelungen und Maßnahmen und insgesamt bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts weiterhin und ganz wesentlich auf Ihr besonderes Engagement ankommen wird. Für dieses Engagement, das Sie schon während der gesamten Pandemie verlässlich gezeigt haben, danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter „
220105 Covid-Tests am ersten Schultag
Am kommenden Montag müssen alle Personen zu Beginn der ersten Stunde getestet werden, auch wenn sie vollständig geimpft sein sollten. Alle Personen, die erst zur zweiten Stunde Unterricht haben oder vorher am Goethe gewesen sind, kommen bitte zu Beginn der zweiten Stunde in die Aula. Dort werden sie sich dann unter Aufsicht von Frau Rau testen (Achtung: Bitte kommt auch in die Aula, wenn ihr euch bereits am Goethe getestet habt und teilt dies Frau Rau ggf. mit. Diese schreibt sich dann eure Namen auf).
Alle Schülerinnen und Schüler, die, aus welchen Gründen auch immer, später als 9:50 Uhr kommen, müssen eine offizielle Testbescheinigung (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 24 Stunden) mitbringen und diese den Lehrerinnen und Lehrern vor dem Unterricht vorzeigen!
Wer eine offizielle Testbescheinigung (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 24 Stunden) mitbringt, muss sich natürlich nicht in der Schule selbsttesten.
211221 Impfangebot
Das Impfzentrum Stolberg am Kaiserplatz im Café Living (Kaiserplatz 7, Stolberg) bietet eine spezielle Impfaktion für unsere Schule an: Am Donnerstag, den 23.12.2021 können Sie Ihre Kinder ab 12 Jahren ab 12:00 Uhr erst- oder zweitimpfen lassen. Ein Sorgeberechtigter muss die Kinder begleiten (und kann sich gerne mitimpfen lassen). Booster-Impfungen für Kinder werden vom Impfzentrum allerdings nicht durchgeführt. Wir würden Ihre Kinder dann für die Impfung vom Unterricht freistellen. Wenn Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail bis Mittwoch, dem 22.12.2021 bis 15:00 Uhr an sekretariat@ritzefeld.eu.
Darüber hinaus ist das Impfzentrum auch zwischen den Jahren und ab dem 02.01.2022 montags bis freitags von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags und sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. An den Feiertagen ist das Impfzentrum geschlossen.
211216 Squid Game
Wir möchten Sie auf die Serie Squid Games aufmerksam machen. Squid Games ist die bisher erfolgreichste Netflix-Produktion mit den höchsten Zuschauerzahlen und das schon seit Mitte Oktober (111Mio Aufrufe).
Worum geht es bei Squid Game?
Knapp 500 Menschen, die mit hohen Spielschulden am Rande ihrer Existenz stehen, werden dazu eingeladen, in scheinbar harmlosen Kinderspielen gegeneinander anzutreten. Dabei geht es um ein sagenhaftes Preisgeld von rund 33 Millionen Euro. Die Krux dabei: Wer verliert scheidet nicht nur aus, sondern wird kaltblütig hingerichtet.
Diese Serie wird einerseits, auf der Heranwachsenden und Erwachsenen Ebene, „als Kunst, die zur Auseinandersetzung herausfordert“, deklariert und andererseits als Jugendgefährdend für Kinder eingestuft. Nach FSK ist die Serie nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren geeignet. Wir bitten Sie, mit ihren Kindern ins Gespräch zu kommen und auch darauf zu achten die Altersfreigabe, ab 16 Jahren, unbedingt einzuhalten.
Verschiedene Experten schlagen Alarm, da die Szenen von Kindern nicht verarbeitet oder gar traumatisierend sein können, verstörend oder sogar Gewaltbereitschaft schüren können.
Leider ist der Hype schon auf Schulhöfen und sogar in Kindergärten angekommen. Wenn Kinder Squid Game-Spiele auf dem Schulhof nachspielen, müssen sie körperliche Gewalt bzw. Bestrafung weglassen. Ein Ausscheiden bei einem Spiel ist normal.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/squid-game-tik-tok-challenges . Bei Rückfragen können sie sich gerne an uns wenden (jkamay@ritzefeld.eu).
211215 Erweiterung des digitalen Angebots – Mobile Endgeräte für Schüler
Die Firma AfB hat uns nach der Videokonferenz mit interessierten Eltern ein erweitertes Angebot erstellt. Zu diesem Angebot kommen optional noch ca. 4,00 Euro netto pro Schüler und Jahr bzw. 0,33 Euro netto pro Monat für den Kinderschutz hinzu. Dieses Angebot finden Sie hier: Angebot_AixConcept_Ritzefeld Gymnasium
Sollten Sie an dem Angebot interessiert sein, so senden Sie uns bitte bis zum 14.01.2022 eine Mail an sekretariat@ritzfeld.eu.
211214 Unterrichtsende am 23.12.2021
Erinnerung: Am 23.12.21 endet der Unterricht nach der 6. Stunde.
211213 Impfangebot durch ein mobiles Impfteam der Städteregion
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Angebot der Entsendung eines mobilen Impfteams durch die Städteregion nicht mehr gibt. Stattdessen bietet die Städteregion aber ab dem 17.12. in den Aachen Arkaden ein Kinderimpfen mit Terminvergabe ab
–> Kinderimpfung
211203 Lit.Eifel Schreibwerkstatt 2021 vom 20.-22.12.2021 am RITZE
Nachdem die eigentlich schon für das letzte Jahr geplante Lit.Eifel Schreibwerkstatt coronabedingt abgesagt werden musste, kann sie nun vor Weihnachten noch stattfinden. Gesucht sind jetzt alle Schülerinnen und Schüler, die gerne und gut schreiben und Lust haben sich an diesem kreativen Schreibprojekt zu beteiligen. Außerdem suchen wir künstlerisch begabte Kinder, die illustrieren und zeichnen würden. Mitmachen können alle Schreiber von Klasse 8 – Q2, bei den Zeichnern würden wir auch noch Kinder der Klasse 7 zulassen!
Damit Sie einen kleinen Einblick haben, anbei ein Auszug aus der Projektbeschreibung:
„[…] die Grundidee unserer Lit.Eifel-Schreibwerkstätten […] standen allesamt im Zeichen Europas. Unser Konzept fußt dabei auf gleich zwei europäischen Säulen/Wettbewerben. Zum einen war 2018 das Jahr des Europäischen Kulturerbes. Seitdem sind (historisch) wichtige Orte in ganz Europa als europäische Kulturerbe-Stätten „gelabelt“. Die zweite Säule umfasst dann das „European Road Trip Project“. Hier begeben sich die acht Gewinner dieses Wettbewerbs auf große Fahrt, jeweils in Zweierteams. Vier Routen, 12.000 km (Atlantik-Route, Mittelmeer-Route, Donau-Route, Ostsee-Route) führen die Teilnehmer quer durch Europa. Diese Reise wird per Video und Social Media begleitet. Soweit das „echte Setting“ des Wettbewerbs der Europäischen Kommission.
Unser Konzept nimmt nun eben jene „Road Movie“-Idee auf. Ausgangspunkt unserer Geschichten ist, dass die Hauptfigur eben jenen „Road Trip“-Wettbewerb gewonnen hat. Die Handlungen setzen am Morgen der Abreise ein, die letzten Vorbereitungen werden getroffen. Man ist aufgeregt, überprüft noch den Luftdruck in den Reifen, verabschiedet sich und macht sich auf den Weg zum Treffpunkt. Diesen Teil der Geschichte schreibt jeder Teilnehmer der Lit.Eifel-Schreibwerkstatt für sich allein. Am fiktionalen „Treffpunkt“ dann, von dem aus man ja zu zweit losfährt, schreibt man auch jeweils zu zweit an der Geschichte weiter. Hier haben wir natürlich jede Menge emotionales Potential: Passt man zusammen, gibt es Streit, verliebt man sich vielleicht, etc. Zwei Dinge sind für die Geschichten vorgegeben: Zum einen: „Räume mit einem Vorurteil auf!“ und „Mache Halt an einer Europäischen Kulturerbe-Stätte“. Auf einer der Road Trip-Project-Strecken, die von Rovaniemi (Finnland) nach Berlin führt, wären dies beispielsweise das historische Gelände der Danziger Werft in Polen, der Geburtsstätte von „Solidarnosc“ (1970 oder die große mittelalterliche Markt- und Zunfthalle in Tallinn (Estland). Den historischen Hintergrund müssen die Teilnehmer zuvor oder während der Schreibwerkstatt recherchieren, ebenso natürlich die Gegebenheiten entlang der Strecke.
An dieser Kulturerbestätte hat man sich zu einem bestimmten Zeitpunkt der Reise mit einem anderen Zweier-Team des Wettbewerbs verabredet. An dieser Stätte soll etwas passieren. Von dort aus fährt man im Konvoi weiter, schreibt also auch zu viert an der Geschichte weiter. Dito für die anderen Teams. So führt die Geschichte die Teams auch schreibend zueinander. Am Ende münden die Geschichten und damit alle Handlungsstränge an den ausgewählten Zielort in Europa. Wie bei allen Reisen, sind die Teilnehmer um viele Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse reicher. Und hoffentlich um einige Vorurteile ärmer. Und vielleicht hat ja der eine oder andere dabei noch eine Idee, wie man Europa noch ein Stückchen besser machen kann. Think Big – A European Road Project.“
Alle Teilnehmer werden an den drei Tagen den gesamten Vormittag (und ggf. auch noch im Nachmittagsbereich) an der Veranstaltung teilnehmen und wären vom Unterricht befreit (es wäre allerdings möglich auch teilzunehmen, wenn man zwischendurch wegen einer Klausur o.ä. fehlen würde).
Wer mitmachen möchte, meldet sich bitte per Mail (ifielen@ritzefeld.eu) bei Frau Fielen.
211201 Zur Neuregelung der Maskenpflicht (am Sitzplatz)
Auszug aus dem aktuellen Brief des Staatssekretärs:
„Der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.
Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.
Maskenpflicht am Sitzplatz
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.
Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:
Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern
Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.
(..) Schulmitwirkungsgremien
Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen). Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. (…)“
211130 Aktion Wunschbaum
Vielleicht haben Sie in den letzten Jahren die Aktion „Wunschbaum“ im Stolberger Rathaus kennengelernt. Dort wurden Kärtchen mit kleinen Weihnachtswünschen (max. 15€) aufgehängt und man konnte ein solches Kärtchen abnehmen, den Wunsch erfüllen und verpacken und das Geschenk dort abgeben. Durch die Flutkatastrophe in Stolberg gibt es in diesem Jahr nicht die Möglichkeit diesen Wunschbaum aufzustellen. Gerade in diesen Zeiten wäre es aber schön, den Kindern, die teilweise ja auch von der Flut betroffen sind, ein kleines Weihnachtsgeschenk zu ermöglichen.
Daher haben wir vom RITZE uns angeboten, zu helfen und Wünsche zu erfüllen.
Ab kommenden Mittwoch werden im Sekretariat Wunschsterne aushängen. Auf diesen Sternen ist eine Nummer (für den Adressaten), ein Wunsch und das Geschlecht vermerkt. Jeder, der ein Geschenk besorgen und damit ein Kind glücklich machen möchte, kann gerne ins Sekretariat kommen und sich einen Stern aussuchen und ein Geschenk besorgen.
Aber die Sterne müssen nicht nur von Einzelpersonen finanziert werden: Es können sich auch Oberstufenkurse oder Klassen zusammentun und ein oder zwei Geschenke finanzieren. Es wäre toll, wenn wir als Schule die noch fehlenden 50 Sternenwünsche erfüllen könnten.
Sollten Sie als Eltern oder Erziehungsberechtige Sternenwünsche erfüllen wollen, so schicken Sie einfach ihre Kinder ins Sekretariat, um einen Stern auszusuchen.
Bitte haltet euch/halten Sie sich an folgenden Ablauf, damit die Organisation zur gelingt:
- Von Mittwoch 01.12.21 bis Freitag 10.12.21 Wunschsterne im Sekretariat aussuchen und abholen und sich dabei unbedingt auf eine Liste eintragen lassen.
- Bitte nur Sterne abholen, wenn man ganz sicher auch den Wunscherfüllen kann und möchte.
- Von Montag 13.12.21 bis Freitag 17.12.21 Abgabe der verpackten Geschenke im Sekretariat (gerne mit persönlicher Karte). Diese Geschenke müssen mit der passenden Nummer beschriftet sein. Eine spätere Abgabe ist nicht möglich, da die Geschenke dann abgeholt und in der Woche vor den Ferien in der Herrmannschule verteilt werden.
Wir freuen uns über viele Wunscherfüller und hoffen damit einige Stolberger Kinder glücklich machen zu können. Vielen Dank schon vorab an alle, die sich beteiligen wollen!
211130 Kostenlose Schwimmkurse in den Weihnachtsferien
Wie schon in den Herbstferien, möchten wir Ihrem Kind wieder einen kostenlosen Schwimmkurs in den Weihnachtsferien anbieten. Wir haben folgendes Angebot initiiert, damit Ihr Kind möglichst bald vollständig am Schwimmunterricht teilnehmen kann:
In den Weihnachtsferien findet im Zeitraum vom 27.bis 31.12.2021 und 02. bis 07.01.2022 täglich ein kostenloser Schwimmkurs in der Schwimmhalle am Glashütter Weiher statt. Der Kurs findet zu folgenden Zeiten statt:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 11:00-14:00 Uhr
Montag und Freitag: 10:00-13:00 Uhr
Sie können Ihr Kind ab heute, bis spätestens 10.12.2021 zu diesem Kurs anmelden. Schreiben Sie dazu einfach eine Mail an sekretariat@ritzefeld.eu oder nutzen Sie die beiliegende Anmeldung: Anmeldung Schwimmkurs
Bitte nutzen Sie dieses kostenlose Angebot und melden Sie Ihr Kind zu einem solchen Kurs an! Bedenken Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler, die nicht mindestens das Jungendschwimmabzeichen in Bronze erwerben nicht an Wandertagen, die in Wassernähe stattfinden, teilnehmen dürfen.
211129 Geschenke an Lehrerinnen und Lehrer
Lehrerinnen und Lehrer freuen sich immer über die von Ihnen entgegengebrachte Wertschätzung. Die Wertschätzung wird häufig mündlich oder schriftlich ausgedrückt, manchmal erhalten die Kolleginnen und Kollegen aber auch Geschenke. Der Gesetzgeber setzt hier allerdings, aus guten Gründen, bei der Annahme von Geschenken enge Grenzen.
Um die Lehrerinnen und Lehrer nicht unnötig in schwierige Situationen zu bringen, bitte ich Sie daher Ihre Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in einer Form auszudrücken, die dem gesetzlichen Rahmen entsprechen. Gebastelte oder sonstige Erinnerungsstücke sind natürlich zugelassen. Eine beispielhafte Liste von erlaubten Aufmerksamkeiten finden Sie in Abschnitt III der im Anhang befindlichen Handreichung: Handreichung zum Thema Geschenke.
211125 Erweiterung des digitalen Angebots – Einladung zu einer Videokonferenz
Viele Schulen machen im Moment Werbung mit der Einführung von IPad-Klassen. Wir haben uns vor allem aus pädagogischen Gründen, aber auch aus rechtlichen Gründen dagegen entschieden eine IPad- oder Tablet-Klasse einzuführen, in denen Eltern verpflichtet werden ihren Kindern ein entsprechendes Gerät zu kaufen. Wir möchten Ihnen im Folgenden eine sinnvollere Alternative vorstellen:
Unsere Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen ein eigenes Gerät (Tablet/Laptop) mit in die Schule bringen, um mit den flächendeckend eingeführten elektronischen Schulbüchern zu arbeiten. Darüber hinaus werden eigene oder schuleigene Tablets bzw. Laptops gezielt zu bestimmten Unterrichtseinheiten eingesetzt, und zwar dann, wenn sie einen Mehrwert für den Unterricht bringen. In der Oberstufe dürfen Schülerinnen und Schüler generell ihre eigenen digitalen Geräte mitbringen und damit arbeiten.
Wir werden immer wieder nach geeigneten Geräten für den schulischen Gebrauch gefragt und immer mehr Schülerinnen und Schüler aus allen Altersgruppen möchten ihr Tablet oder Laptop in der Schule nutzen. Da unsere Lernplattform MNSPRO Cloud völlig unabhängig von Betriebssystem und Anbieter ist, möchten wir jedem freistellen, grundsätzlich mit einem Gerät seiner Wahl zu arbeiten.
In Zusammenarbeit mit unserem Datendienstleister AixConcept haben wir für Sie folgendes (vollkommen freiwilliges) Angebot an Land ziehen können:
Sie können bei der Firma AfB gemeinnützige GmbH aus Düren (https://www.afb-group.de/) ein 2-in-1 Tablet (Dell Latitude 3120 BTX) mieten oder kaufen, welches von der Firma AixConcept verwaltet und mit einem Jugendschutz versehen wird. Mit diesem Tablet haben Sie die Möglichkeit die schulische IT-Infrastruktur (Programme und geschütztes Internet) zu nutzen, aber es auch zu Hause privat zu verwenden.
Sollten Sie sich für das Angebot interessieren, so können wir Ihnen am 02.12.21 um 19:00 Uhr eine Videokonferenz anbieten, in der Vertreter der Firmen AfB und AixConcept das Angebot ausführlich vorstellen und auf Fragen antworten werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte im Sekretariat zu dieser Veranstaltung an. Sie bekommen dann einen Link zur Einwahl zugesendet.
Die Firma AfB hat auch einen Bildungsfonds für sozial Schwächere. Gefördert werden bis zu 50 % des Mietpreises (ohne Eigentumsübernahme).
211123 Anmeldungen für „Extra Zeit zum Lernen Mathematik“ ist wieder möglich
Die Anmeldungen für die Winterferienkurse (in der Januarwoche) können ab sofort über folgenden Link eingereicht werden: https://www.simplex-nachhilfe.de/anmeldung
211105 Parksituation vor der AOK (Ersatzrathaus)
Wir haben nach dem Unterricht ein Problem mit der Parksituation vor der AOK. Bitte parken Sie, wenn Sie auf Ihre Kinder warten, nicht auf der Frankentalstraße oder dem AOK-Parkplatz. In der Rathausstraße und der Salmstraße gibt es Parktaschen, neben dem Mühlener Bahnhof gibt es darüber hinaus ausreichend Parkmöglichkeiten. Im Interesse unserer Nachbarn bitten wir Sie in dieser Sache um Ihre Kooperation. Ein paar Schritte Fußweg schaden unseren Schülerinnen und Schülern sicher nicht.
211103 Regelungen und Empfehlungen des Gesundheitsamtes
Beigefügte Anlage bildet die aktuellen Regelungen und Empfehlungen des Gesundheitsamtes bezüglich Corona & Schule ab –> 2021_11_06 FAQ Schulen final.
Die aktuell geltenden Corona-Rechtsverordnungen finden Sie hier –> https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
211028 Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt ab dem 02.11.2021
Zitat aus dem aktuellen Brief des Staatssekretärs Richters an die Schulen:
„Bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.
Konkret bedeutet dies:
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.“
211026 Benefizkonzert „Stolberger musizieren für Stolberger“
Am Sonntag, dem 07.11.21 findet um 17:00Uhr in der Aula unserer Schule im Rahmen des Stolberger Musiksommers ein Benefizkonzert statt unter dem Motto „Stolberger musizieren für Stolberger“ –> MUSIKSOMMER-Plakat
Unser Ritzefeld Chor-Ensemble und die Bigband werden auch musikalisch eingebunden sein und bilden das Rahmenprogramm.
Der Erlös dieses Konzertes geht an die Grüntalschule Stolberg, die der Flutkatastrophe zum Opfer gefallen ist.
Wir würden uns freuen, Sie/Euch an dem Abend begrüßen zu dürfen.
211008 NEUE AG nach den Herbstferien: Das RITZE hilft
Teil 1: Fluthilfe für die Kinder- und Jugendbücherei Stolberg
Du möchtest nach der Flutkatastrophe in Stolberg helfen und etwas Sinnvolles tun? Du möchtest dich für Kinder und Jugendliche einsetzen? Dann bist du genau hier richtig!
Wir werden in der Stadtbücherei helfen:
– gespendete Bücher zu sortieren (brauchbar – nicht mehr brauchbar)
– brauchbare Bücher zu sortieren in
-
- brauchbar für Bücherei
- Spenden für Grundschulen /Kindergärten/ andere soziale Einrichtungen
- brauchbar für Buchverkauf
– die Eingaben in den Computer unterstützen (Listen und/oder Büchereiprogramm)
– Bücherverkauf und -flohmarkt organisieren (oder andere Events?)
Und wenn du noch andere tolle Ideen rund um die Hilfe nach der Flutkatastrophe hast…können wir diese bestimmt auch noch gemeinsam angehen!
Ein erstes Treffen findet statt am Dienstag, dem 26.10.2021, um 13:30 Uhr in Raum A2.14 statt.
Alle Eltern, die sich vorstellen können das Projekt zu begleiten und freiwillig mitzuhelfen, melden sich bitte per Mail bei: ifielen@ritzefeld.eu
211008 Ferienaktion für Kinder und Jugendliche in Stolberg
Wir möchten Sie/euch auf das Angebot für Kinder von 6-14 Jahre und Jugendliche ab 14-21 Jahre der Stadt Stolberg hinweisen. Alle weiteren Informationen finden Sie/findet ihr hier: Einladung Ferienaktion von ZOOM und Obertstark
211007 Information/Erinnerung zu unterrichtsfreier Zeit
Am 25.10.21 endet der Unterricht wegen einer Lehrerkonferenz nach der 6. Stunde.
Am 02.11.21 findet kein Unterricht, sondern ein schulinterne Lehrerfortbildung statt.
211006 Regelungen, die nach den Herbstferien an der Schule gelten
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Lassen Sie bitte Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den
Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Impfungen
Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. Ein möglicher Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden.
Angesichts der pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird.
211004 Absage Arbeitskreis Schulentwicklung
Leider müssen wir den Arbeitskreis Schulentwicklung zum Thema „Unterricht am RITZE: Austausch über Erfahrungen und Zukunftsperspektiven“ mangels Teilnehmern absagen und zu einem besseren Zeitpunkt neu terminieren.
210929 Extra-Zeit zum Lernen Mathematik – Es sind noch Plätze frei
Wie in den Sommerferien bieten wir auch in den Herbstferien Kurse im Fach Mathematik an, die von der Simplex Nachhilfeagentur bei uns in der Schule durchgeführt werden. Die Kurse werden im Zeitraum vom 12.10.2021 bis zum 19.10.2021 angeboten und beginnen jeweils um 10:00 Uhr und enden um 13:00 Uhr.
Es sind noch Plätze frei. Sie können Ihre Kinder über folgenden Link zum kostenlosen Angebot “Extra-Zeit zum Lernen” im Fach Mathematik verbindlich anmelden:
https://www.simplex-nachhilfe.de/foerderprogramm-ritzefeld
Ausschließlich die hierüber eingereichten Anmeldungen können berücksichtigt werden.
210928 Bestellung von Schulkleidung
Nachdem die SV schon wieder einige Anfragen nach Shirts und Hoodies mit dem „Ritze-Logo“ bekommen hat, ist nun eine erneute Bestellung bis zum 06.10.2021 wieder möglich. Auf der Bestellseite finden Sie/findet ihr alle nötigen Informationen, Bilder der Produkte und ein Bestellformular. Außerdem freuen wir uns Ihnen/euch mitteilen zu können, dass wir einen neuen Artikel, „die Ritze-Baumwolltasche“, in unser Sortiment aufgenommen haben. Diese kann nach den Ferien ohne Vorbestellung bei im SV-Raum erworben werden. Zusätzlich wird auch es eine Sonderauflage unserer Shirts und Hoodies in der Farbe „Bordeaux“ geben. Bestellungen können entweder über das Bestellformular auf der Website oder im neuen SV-Raum (A 0.1) persönlich aufgegeben werden. Nach erfolgter Bestellung ist das Geld in einem mit vollständigem Namen und Klasse/Stufe beschrifteten Briefumschlag ebenfalls im SV-Raum abzugeben, um die Bestellung verbindlich zu machen. Der SV-Raum ist immer in der Mittagspause zu folgenden Terminen geöffnet: 29.09., 30.09., 4.10., 06.10. und 07.10. Sobald die Produkte abholbereit sind, werden wir feste Termine bekannt geben, zu denen die Produkte im SV-Raum abgeholt werden können. Wir freuen uns, in Zukunft viele Schülerinnen und Schüler mit unserem Schulmerchandise zu sehen.
210928 Verloren und gefunden
Schon in den ersten Schulwochen sind zahlreiche Kleidungs- und andere wertvolle Gegenstände in Klassenräumen, auf Schulhöfen und in der Turnhalle gefunden worden. Smartphones, Schmuck, Portemonnaies und Schlüssel werden im Sekretariat aufbewahrt. Alle übrigen Fundgegenstände können auf und unter dem Kleiderständer im Foyer A0, neben dem Hausmeisterbüro, besichtigt und abgeholt werden.
210924 Bericht aus der Schulkonferenz
- Am 13.11.2021, dem Tag der offenen Tür, ist nicht wie angekündigt für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht, sondern nur für einige geimpfte Helferinnen und Helfer der oberen Jahrgänge. Die aktuellen Coronaregeln lassen einen normalen Tag der offenen Tür noch nicht zu.
- Der Unterricht endet am 23.12.2021 für alle Schülerinnen und Schüler um 13:20 Uhr.
- Am 25.04.22 findet eine zusätzliche schulinterne Fortbildung statt. Der Unterricht entfällt an diesem Tag.
210924 Neue Testregelung
Da die Schülerinnen und Schüler nun drei Mal pro Woche getestet werden, benötigen erkrankte Schülerinnen und Schüler, die einen Test verpasst haben, keinen Bürgertest mehr, um am Unterricht teilnehmen zu können.
210924 Einladung Arbeitskreis Schulentwicklung
Auch wenn (vor allem durch die Coronasituation) fast zwei Jahre seit dem letzten Arbeitskreis vergangen sind, möchten wir die Tradition „Arbeitskreis Schulentwicklung“, der aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern besteht, gerne fortführen.
Wir laden Sie und euch alle herzlich zum Arbeitskreis Schulentwicklung ein, mit dem Thema
„Unterricht am RITZE: Austausch über Erfahrungen
und Zukunftsperspektiven“
am Dienstag, dem 05.10.2021,
um 19:00 Uhr in der Aula des Ritzefeld-Gymnasiums.
Anknüpfend an die Ergebnisse der letzten Sitzung möchten wir uns vor allem mit folgenden Aspekten befassen: Dem Bildungsauftrag unseres Gymnasiums im Allgemeinen, dem Unterricht an unserer Schule und dessen Qualität im Besonderen und einem Austausch über Erfahrungen und Zukunftsperspektiven.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme, bitten aber, wegen der aktuellen Situation, um Anmeldung unter sekretariat@ritzefeld.eu bis Montag, den 04.10.2021.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als Eltern eine „Genesen-Geimpft-Getestet“ Bescheinigung benötigen. Alle Schülerinnen und Schüler und Kolleginnen und Kollegen können ohne Bescheinigung teilnehmen und sind durch die Schultestungen abgedeckt.
210924 Malwettbewerb zur Gestaltung des Adventsfensters am Stolberger Rathaus
Das RITZE gestaltet in diesem Jahr wieder ein Fenster des Stolberger Adventskalenders; in diesem Jahr wird es die Nummer 17 sein. Hierzu gibt es einen Malwettbewerb für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-EF: Wer ein Bild für diesen Kalender gestalten möchtet, malt ein weihnachtliches Bild zum Oberthema „Auch die Tiere folgen dem Stern“ oder zu folgendem Textauszug: „Maria und Josef und der Esel schlafen inmitten der Ziegen, die ihren warmen Atem in die Nachtluft blasen, ruhig ein.“ Unbedingt zu beachten sind folgende Kriterien: Das Bild muss im Hochformat, auf DIN A3 und mit kräftigen, deckenden Farben gestaltet werden. Die Abgabe ist spätestens am Freitag, dem 08. Oktober 2021 im Sekretariat.
210924 Extra-Zeit zum Lernen „Schwimmen“
Auch im Herbst werden wir wieder am kostenlosen Programm der Landesregierung teilnehmen. Wir bieten einen Intensivschwimmkurs für alle Nichtschwimmer, bzw. nur unsichere Schwimmer.
Die Kurse werden im Zeitraum vom 11. bis 15.10.2021 und 18. bis 22.10.2021 angeboten und beginnen um 10:00 Uhr und enden um 13:00 Uhr, jeweils im Schwimmbad Glashütter Weiher.
Ab sofort können Sie, bis zum 01.10.2021, Ihre Kinder im Sekretariat (sekretariat@ritzefeld.eu) zum Schwimmkurs verbindlich anmelden.
210914 Musikunterricht Sekundarstufe I
Seit Montag verstärkt Frau van Duurling die Fachgruppe Musik. Der Musikunterricht findet daher seitdem wieder nach Plan statt.
210914 Neuaufbau der Stadtbücherei
Die Bücherstube Stolberg hat ein eigenes Regal für Buchspenden an die Stadtbücherei eingerichtet. Kunden können diese Bücher kaufen und der Stadtbücherei spenden. Die Bücher werden dann von der Bücherstube an die Stadtbücherei weitergereicht.
210913 Extra-Zeit zum Lernen im Fach Mathematik in den Herbstferien
Auch im Herbst werden wir wieder am kostenlosen Programm der Landesregierung teilnehmen. Wie in den Sommerferien bieten wir auch in den Herbstferien Kurse im Fach Mathematik an, die von der Simplex Nachhilfeagentur bei uns in der Schule durchgeführt werden. Die Kurse werden im Zeitraum vom 12.10.2021 bis zum 19.10.2021 angeboten und beginnen jeweils um 10:00 Uhr und enden um 13:00 Uhr.
Ab sofort können sie Ihre Kinder über folgenden Link zum kostenlosen Angebot „Extra-Zeit zum Lernen“ im Fach Mathematik verbindlich anmelden:
https://www.simplex-nachhilfe.de/foerderprogramm-ritzefeld
Ausschließlich die hierüber eingereichten Anmeldungen können berücksichtigt werden.
210909 Neue Quarantäneregeln und erweiterte Testungen
Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.
Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingegen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Die neue Vorgabe zur dritten Testung wird ab Montag, den 20. September 2021, gelten. Die Testungen werden grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund). Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.
Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
210908 Herbstfest 2021
Auch wenn wir bis zuletzt noch gehofft haben, dass die Coronasituation unser Herbstfest zulassen könnte, so mussten wir nun leider feststellen, dass eine Durchführung nicht möglich sein wird. Die Regelungen, die für eine Durchführung des Festes nötig sind, sind zu umfangreich und würden dem Charakter des Herbstfestes mit geselligem Beisammensein, Musik und Verpflegung nicht gerecht.
Sobald es die Möglichkeit geben wird, ein solches Fest durchzuführen, werden wir dies aber gerne tun, sei es im Frühjahr oder im Sommer. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
210903 Mobiles Impfteam
Auf das Angebot ein mobiles Impfteam an das Ritzefeld-Gymnasium zu holen, sind leider nur fünf Rückmeldungen von Ihnen angekommen. Für so wenig Leute kommt erwartungsgemäß kein Impfteam.
Impfungen werden aber nach wie vor im Impfzentrum und bei den Impfbussen durchgeführt. Einen Überblick wo und wann welche Impfungen durchgeführt werden, finden Sie hier: https://www.staedteregion-aachen.de/impfbus. Die Standorte werden laufend aktualisiert. Neu ist: Auch Impfungen für 12- bis 15-Jährige sind in den Impfbussen möglich!
Für die Mitglieder der Schulgemeinschaft wäre es schön, wenn sich möglichst viele Menschen in der Schule impfen lassen würden. Insbesondere schützen wir dadurch auch die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die sich aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht impfen lassen können!
210902 LTE-Router für Flutgeschädigte
Sollten Sie zurzeit wegen der Flut zu Hause kein Internet haben, können wir Ihnen, dank der Unterstützung der Firma AixConcept, einen LTE-Router zur Verfügung stellen, damit Ihre Kinder für schulische Zwecke Zugang zum Internet haben. Sie können sich hierzu formlos per Mail an die Schulleitung wenden.
210901 Schwimmbus-Problem
Leider kann uns die Stadt Stolberg erst ab 13.09.21 Schwimmbusse zur Verfügung stellen. Bis dahin werden die Kinder zu Fuß zur Schwimmhalle und zurück gehen und einen Teil ihrer Pause für den Weg verwenden müssen.
210831 Mobiles Impfteam am Ritzefeld-Gymnasium
Laut Erlass sollen die Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren weiter vorrangig in Arztpraxen und Impfzentren stattfinden.
Sollte Bedarf vorhanden sein, so würde das Gesundheitsamt auch mit einem mobilen Impfteam an das Ritzefeld-Gymnasium kommen und in einem von uns zur Verfügung gestellten Raum zu impfen. Es ist geplant, auch nachmittags/abends vor Ort zu sein, um den Familien die Wahl zu lassen, ob ein Kind in Begleitung der Eltern oder lieber alleine geimpft werden soll. Begleitende Eltern können auf Wunsch mit geimpft werden. Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden, bei 12-15jährigen muss die Einwilligung mindestens eines Elternteils vorliegen. Die Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen werden vorab zur Verfügung gestellt. Es wird nicht zwangsläufig ein Kinderarzt sein, der die Impfungen vornimmt. Verwendet wird ausschließlich der Impfstoff Comirnaty von BionTech. Nach vier Wochen werden wir daher einen zweiten Termin mit Ihnen vereinbaren, um die Zweitimpfungen vorzunehmen. Booster-Impfungen („Dritte Impfung“) werden nicht möglich sein. Sollten Sie Interesse an einer Impfung haben, so schreiben Sie bitte bis zum 05.09.2021 eine kurze E-Mail an sekretariat@ritzefeld.eu.
210831 Hinweise zu meldepflichtigen und sonstigen ansteckenden Krankheiten
Unabhängig von der Jahreszeit treten in einer Schule, in der so viele Menschen zusammenkommen, doch immer mal wieder Krankheiten auf, die meldepflichtig sind. Eine eine Übersicht von Krankheiten und deren Wiederzulassungstabelle für Schulen, ausgegeben von der Städteregion Aachen finden Sie hier: Meldepflichtige Krankheiten und Wiederzulassungstabelle für Schulen.
210830 Hinweis auf die Internetseite der Schulpflegschaft
Auch im neuen Schuljahr werden wir als Schulgemeinschaft wieder vor alten, aber auch vor neuen Herausforderungen stehen. Die vergangenen zwei Schuljahre haben erneut gezeigt, wie wichtig eine gute Kommunikation und enge Kooperation zwischen Elternhaus und Schule ist. Aus diesem Grund möchten wir Sie dazu animieren sich in den Mitwirkungsgremien der Schule aktiv zu beteiligen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere aktuellen Elternvertreterinnen und -vertreter wenden. Die Kontaktdaten und die wichtigsten Informationen finden Sie auf der Seite: Hier geht es zur Schulpflegschaftsseite.
210830 ExtraZeit zum Lernen „Mathematik“ in den Herbstferien
Auch im Herbst werden wir wieder am kostenlosen Programm der Landesregierung teilnehmen. Wie in den Sommerferien bieten wir auch in den Herbstferien Kurse im Fach Mathematik an, die von der Simplex Nachhilfeagentur bei uns in der Schule durchgeführt werden. Die Kurse werden im Zeitraum vom 12.10.2021 bis zum 19.10.2021 angeboten und beginnen jeweils um 10:00 Uhr und enden um 13:00 Uhr.
Sollten Sie Interesse haben Ihr Kind anzumelden, so folgen Sie diesem Link: https://forms.gle/p2uRWPBBZk8XpfAw5
Da für die Kurse eine Mindestanzahl vorgeschrieben ist, werden wir eine verbindliche Anmeldung nach der Erfassung des Bedarfs konkret freischalten.
210827 AG-Angebot 2021/22 und „Fit in …“
Das aktuelle AG-Angebot finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: Liste der Arbeitsgemeinschaften. Die AGs starten ab Montag, 30.08.2021 und sind für zwei Wochen zum Reinschnuppern, Kennenlernen und Fragen klären. Am Dienstag, 31.08.2021 findet eine Kollegiumsfortbildung statt, so dass an diesem Tag noch keine AGs stattfinden werden. Vereinzelte AGs starten (auch coronabedingt) ein wenig verzögert. Sobald wir die Starttermine haben, informieren wir Sie umgehend. Auf der Übersicht finden Sie auch die Termine für „Fit in …“. Die Kurse „Fit in…“ sind ein Angebot, das sich an Schülerinnen und Schüler richtet, die in kleinen Gruppen problemorientiert in einem Fach zielgerichtet arbeiten möchten. Dies kann zum Schließen entstandener Lücken, der gezielten Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder zur Ergänzung des Fachunterrichts erfolgen. Jeder kann nach individuellem Bedarf regelmäßig oder auch nur wochenweise teilnehmen. Eine An-/Abmeldung ist nicht erforderlich.
210825 Erforderliche Nachweise von Schülerinnen und Schülern bei 3G-Beschränkungen
Die Schule stellt nach wie vor jeder getesteten Person auf Wunsch für jede erfolgte (beaufsichtigte) Schultestung einen Negativtestnachweis aus (§ 3 Absatz 4 Satz 4 Coronabetreuungsverordnung).
Allerdings gelten nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (§ 2 Absatz 8 Satz 3) im öffentlichen Leben außerhalb der Schule „Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet“.
Daher benötigen nach § 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bei 3G-Beschränkungen keinen Nachweis, sofern nicht im Zweifelsfall allein das Alter nachgewiesen werden muss. Sie benötigen also weder einen Negativtestnachweis der Schule oder einer anderen Teststelle noch eine Bescheinigung über den Schulbesuch. Für alle Lebensbereiche außerhalb der Schule gilt eine Testfiktion. Motivierend für diese unbürokratische Regelung war die Annahme, dass Kinder und Jugendliche bis zu diesem Alter grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen und daher in aller Regel von einer Teilnahme an den Schultestungen ausgegangen werden kann. Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler entfällt damit grundsätzlich auch das berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Schultestbescheinigung gemäß § 3 Abs. 4 Coronabetreuungsverordnung, die ansonsten „auf Wunsch“ auszustellen ist.
Bei Jugendlichen ab 16 Jahren lässt sich indes für Außenstehende nicht immer mit Gewissheit feststellen, dass sie der Schulpflicht unterliegen. Bei berufsbildenden Schulen findet zudem auch Blockunterricht statt, außerhalb dessen kein Schulbesuch und somit keine Teilnahme an den Schultestungen erfolgt. Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren sieht § 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung seit dem 23. August 2021 deshalb die Vorlage einer „Bescheinigung der Schule“ vor. Diese Bescheinigung wird – wie bisher – nach § 3 Absatz 4 Coronabetreuungsverordnung erteilt, wenn sich die Schülerin oder der Schüler einem schulischen Selbsttest mit negativem Ergebnis unterzogen hat. Sie gilt für die Dauer von 48 Stunden ab Ausstellung als Nachweis. Das bisherige Formular für den Negativtestnachweis kann weiter genutzt werden. Es ist nach wie vor im System SchILD abrufbar.
Die oben genannte Nachweisregelung für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gilt nur außerschulisch. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung, sich innerhalb der Schule bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht zweimal pro Woche testen zu lassen (siehe § 3 Absatz 4 Satz 1 Coronabetreuungsverordnung). Im Gegenteil: Erst die regelmäßige Teilnahme an Schultestungen ist der Grund für die Erleichterungen im außerschulischen Bereich.
210823 Sondertestungen für Schülerinnen und Schüler
In dieser Woche werden wegen des Wandertages die Testungen bereits am Mittwoch stattfinden. Nur die Jahrgangsstufe 5 und die Klasse 9b werden am Donnerstag getestet.
210823 Unterrichtsstörungen durch Kursfahrt Q2
In der Woche vom 23.08.21 bis 27.08.21 wird es wegen der Kursfahrt der Jahrgangsstufe 12 (Q2) vermehrt zu Vertretungen und in der Oberstufe zu eigenverantwortlichem Arbeiten (Ausfall mit Arbeitsauftrag) kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
210823 Hinweise zu den Versammlungen der Schulmitwirkungsgremien – Maskenpflicht und 3 G Regel
In den kommenden Wochen stehen die Elternabende an. Alle an den Elternabenden teilnehmende Personen müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer haben die Pflicht sich davon zu überzeugen, dass alle Teilnehmenden die 3G-Regel erfüllen, ansonsten dürfen sie die betreffenden Personen nicht teilnehmen lassen.
Im Schulgebäude herrscht nach wie vor Maskenpflicht. Sobald Sie in den Klassenräumen an festen Plätzen sitzen und ein Sitzplan angelegt wird, kann auf das Maskentragen verzichtet werden. Wir bitten aber darum, sehr sensibel mit dem Thema umzugehen und auf das Ablegen der Maske zu verzichten, sobald sich eine anwesende Person dagegen ausspricht.
Die betreffenden Regeln finden Sie in der Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO vom 13. August 2021 und in der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 17. August 2021 (hier in Auszügen):
Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO vom 13. August 2021
(…)
§ 2 Maskenpflicht in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen
(1) Innerhalb von Schulgebäuden und anderen der schulischen Nutzung dienenden Innenräumen sind von allen Personen medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Dies gilt nicht
1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist,
(…)
10. bei Sitzungen von Schulmitwirkungsgremien und im Rahmen außerschulischer Nutzungen der Schulgebäude, wenn die Regelungen der Coronaschutzverordnung für die konkreten Nutzungen oder Veranstaltungen eine Ausnahme von der Maskenpflicht vorsehen,
(…)
(2) Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen.
§ 3 Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen für schulische Gemeinschaftseinrichtungen, Schultestungen
(1) Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Anderen Personen ist das Betreten der Gebäude nur in Notfällen gestattet oder soweit die Gebäude außerhalb der Unterrichtszeiten zum Vollzug hoheitlicher Aufgaben (z.B. Durchführung von Wahlen) genutzt werden und keine Zugangsbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung bestehen. Nicht immunisierte beziehungsweise nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen.
Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 17. August 2021
(…)
§ 3 Maskenpflicht
(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:
(…)
(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden
(…)
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind.
210820 Termine für Selbsttests unter Aufsicht am Ritzefeld-Gymnasium
Montags in der ersten Stunde testen sich die Klassen 5 bis 9. In der zweiten Stunde testet sich die Stufe 10 bzw. EF, in der dritten Stunde die Stufe 11 bzw. Q1 und in der fünften Stunde die Stufe 12 bzw. Q2.
Mittwochs in der ersten Stunde testen sich die Klassen 9. in der dritten Stunde die Stufe 10 bzw. EF und die Stufe 12 bzw. Q2.
Donnerstags in der ersten Stunde testen sich die Klassen 5 bis 8. In der zweiten Stunde testet sich die Stufe 11 bzw. Q1.
210817 Weitere Informationen des Ministeriums zu den aktuellen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb
„Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz
Für das vor uns liegende Schuljahr ist es ein zentrales schulpolitisches Anliegen der Landesregierung, auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Präsenz sicherzustellen. Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden. Dies ist vor allem durch die vielfältigen, bewährten Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll möglich. (…)
Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung. Siehe https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210813_coronabetrvo_vom_13.08.2021.pdf). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung. Siehe https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf). Für weitere Informationen zum Thema Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021.
(…) Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.
Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)
Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt. (…)
Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:
- Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
- Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:
- Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.
- Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten. Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werden.
(…)
- Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des RKI. (…)“ aus der aktuellen Schulmail von Staatssekretär Richter.
210812 Informationen zum ersten Schultag und zum Schuljahresbeginn
- Ab sofort können die Stundenpläne für das neue Schuljahr hier (oder an gewohnter Stelle) heruntergeladen werden:
Sek I: Klassenpläne Sek-I (5 – 9)
Sek II: Stufenplaene-Sek-II-mit-Kursschienen - Laut Aussage des Schulverwaltungsamtes wird die Bushaltestelle Mühlener Bahnhof ab dem 18.08.21 wieder normal angefahren.
- Am Mittwoch, dem 18.08.21 beginnt der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 6 um 10:00 Uhr in ihren Klassenräumen. Alle nicht geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 – 12 werden in der Schule auf COVID19 getestet.
- In diesem Jahr findet der ökumenische Gottesdienst, wegen des Hochwassers, nur für die Klassen 5 und ihre Eltern in der Kirche St. Lucia (neben der Burg) statt. Die Zeitplanung ist so abgestimmt, dass man nach dem Gottesdienst auch zu Fuß zum Ritzefeld-Gymnasium laufen kann. Aus organisatorischen Gründen müssen alle Fünftklässler und deren Begleitung zur Einschulung getestet, genesen oder geimpft sein.
- Ab sofort ist die Mensa wieder geöffnet. Essensbestellungen können wieder vorgenommen werden.
- Unser für das neue Schuljahr leicht veränderte Zeitraster finden Sie unter: https://www.ritzefeld.eu/unterricht/unterrichtszeiten-2/
210811 Regelungen für Schulen ab dem 18. August 2021
Vgl. https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-18-august-2021:
„Das neue Schuljahr 2021/22 wird mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.
- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
- Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
- Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
- Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
- Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.
Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.“
210727 „Extra Zeit zum Lernen“ – Bustransport in Hochwassergebieten
Sollten Ihre Kinder in den letzten Tagen der Ferien am Programm „Extra Zeit zum Lernen“ teilnehmen und im Hochwassergebiet wohnen, wo gerade keine Linienbusse fahren, so melden Sie sich bitte bis Donnerstag 12:00 Uhr bei Frau Pia Kauert vom Schulamt per Mail: Pia.Kauert@stolberg.de oder Telefon unter 0241 51981702. Es werden Transportmöglichkeiten organisiert.
210721 „Extra Zeit zum Lernen“ wird stattfinden und zum Unterricht nach den Ferien
Wenn nichts mehr passiert, können Sie davon ausgehen, dass das Ferienprogramm „Extra Zeit zum Lernen“ stattfinden kann. Die Hochwasserschäden in der Schule halten sich in Grenzen. Selbstverständlich versuchen wir unter allen Umständen den Unterricht nach den Sommerferien wie geplant stattfinden zu lassen. Das Hauptproblem wird der Schülertransport sein. Wir hoffen, dass wir das Problem bis zum Ferienende gelöst haben werden. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle. für
wir möchten Sie auf die Serie Squid Games aufmerksam machen. Squid Games ist die bisher erfolgreichste Netflix-Produktion mit den höchsten Zuschauerzahlen und das schon seit Mitte Oktober (111Mio Aufrufe).
Worum geht es bei Squid Game?
Knapp 500 Menschen, die mit hohen Spielschulden am Rande ihrer Existenz stehen, werden dazu eingeladen, in scheinbar harmlosen Kinderspielen gegeneinander anzutreten. Dabei geht es um ein sagenhaftes Preisgeld von rund 33 Millionen Euro. Die Krux dabei: Wer verliert scheidet nicht nur aus, sondern wird kaltblütig hingerichtet.
Diese Serie wird einerseits, auf der Heranwachsenden und Erwachsenen Ebene, „als Kunst, die zur Auseinandersetzung herausfordert“, deklariert und andererseits als Jugendgefährdend für Kinder eingestuft. Nach FSK ist die Serie nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren geeignet. Wir bitten Sie, mit ihren Kindern ins Gespräch zu kommen und auch darauf zu achten die Altersfreigabe, ab 16 Jahren, unbedingt einzuhalten.
Verschiedene Experten schlagen Alarm, da die Szenen von Kindern nicht verarbeitet oder gar traumatisierend sein können, verstörend oder sogar Gewaltbereitschaft schüren können.
Leider ist der Hype schon auf Schulhöfen und sogar in Kindergärten angekommen. Wenn Kinder Squid Game-Spiele auf dem Schulhof nachspielen, müssen sie körperliche Gewalt bzw. Bestrafung weglassen. Ein Ausscheiden bei einem Spiel ist normal.
Bei Rückfragen können sie sich gerne an uns wenden.folgende