Informationen des Ritzefeld-Gymnasiums zum Corona-Virus

Allgemeiner Hinweis: Sollten Sie keine Mail (mehr) von uns erhalten, obwohl Sie im Elternverteiler der Schule registriert sind, so überprüfen sie bitte Ihren Junk-Mail-Ordner. Sollten sie dort zu finden sein, so markieren Sie sie bitte als Mail mit „sicherem Absender“ oder setzen Sie unsere Domain „ritzefeld.eu“ auf die sogenannte Whitelist.

In Outlook geht das zum Beispiel so: https://support.office.com/de-de/article/Blockieren-oder-zulassen-Junk-E-Mail-Einstellungen-48c9f6f7-2309-4f95-9a4d-de987e880e46#bkmk_safesenders
Als Google-Nutzer gehen Sie beispielsweise auf die Seite: https://support.google.com/mail/answer/1366858?hl=de

200626 Informationen zum Schuljahreswechsel

Ein sehr ereignisreiches Schuljahr ist nun zu Ende. Wir wurden alle vor Herausforderungen gestellt, mit denen zu Beginn des Schuljahres keiner gerechnet hat. Insgesamt gesehen freuen wir uns sehr darüber, wie gut es uns als Schulgemeinschaft gelungen ist, mit der Situation angemessen umzugehen. Dank der engen Zusammenarbeit des Schulpflegschaftsvorstands mit der Schulleitung, konnten wir die Organisation des Fernunterrichts immer besser an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anpassen. Ganz herzlichen Dank an dessen Mitglieder, die sich sehr viel Zeit genommen haben uns in dieser Zeit eng zu begleiten. Erfreulich war auch, dass die meisten Schülerinnen und Schüler, wenn auch nicht in der gleichen Intensität wie sonst, sehr gut gearbeitet haben und, genauso wie die Lehrerinnen und Lehrer, bereit waren, sich auf die digitalen Möglichkeiten einzulassen und diese sinnvoll zu nutzen.

Auch wenn an der einen oder anderen Stelle die Bandbreite gefehlt hat, gehen wir nach den Rückmeldungen, die uns hierzu erreicht haben, davon aus, dass sich der „Kampf“ mit den digitalen Medien und Gegebenheiten gelohnt hat und dadurch, trotz der Ferne, eine breite fachliche Arbeit möglich wurde und der Kontakt der Schülerinnen und Schüler zu ihren Lehrerinnen und Lehrern nicht abgebrochen ist.

Unabhängig von dieser Mail erhalten Sie eine weitere Mail, mit der Bitte noch einmal einen Fragebogen zum Fernunterricht auszufüllen. Diese Informationen werden uns in den letzten zwei Tagen der Sommerferien und am 31.08.20 (Achtung! Unterrichtsfrei wegen eines pädagogischen Tages) sehr helfen, wenn sich die Lehrerschaft unter anderem mit der Auswertung der letzten Wochen beschäftigen und einen Plan entwickeln wird, wie das schulinterne Curriculum im kommenden Schuljahr flexibel auf die aktuelle Situation angepasst werden kann und muss.

Bei unseren Planungen für das kommende Schuljahr gehen wir davon aus, dass wir wieder den gesamten Unterricht (einschließlich Sport, Musik und dem Wahlpflichtbereich I und II) jeden Tag für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht anbieten können. Unser Optimismus beruht auf der letzten „Coronamail“ des Schulministeriums, die Sie hier finden können:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/index.html bzw. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/Schul–und-Unterrichtsbetrieb-in-Corona-Zeiten-und-zum-Schuljahresstart-2020_2021.pdf

Um flexibel auf etwaige Änderungen in der Corona Lage reagieren zu können und sehr schnell von Präsenz- auf Fernunterricht „umswitchen“ zu können, haben wir uns entschieden den Unterricht nach den Sommerferien nicht mehr ausschließlich im Doppelstundenmodell anzubieten. Es wird also nur einen Stundenplan geben, der für alle Wochen gilt (ohne A- und B-Wochen). Das bietet uns die Möglichkeit alle unsere Schülerinnen und Schüler, in allen Fächern mehrmals die Woche zu sehen und so auch in wohlmöglich noch einmal geteilten Klassen eine optimale Unterrichtsversorgung zu erreichen, wenngleich wir natürlich hoffen, dass dieser Fall nicht eintreten wird.  

Wir gehen davon aus, dass es wieder einen Mensa- und Ganztagsbetrieb geben wird. Genaueres können wir hierzu aber erst kurzfristig mitteilen, wenn die dann gültigen Hygiene-  bzw. Coronaregeln bekannt sind. Vermutlich werden wir Ihnen erst kurz vor dem Ende der Sommerferien hierzu etwas Genaueres mitteilen können. Gleiches gilt auch für den Einschulungsgottesdienst der Jahrgangsstufe 5. Wir werden uns auf jeden Fall in der letzten Ferienwoche per Mail bei Ihnen melden und Ihnen alle Neuerungen oder Veränderungen mitteilen.

Auch die Mitbestimmungsgremien werden im kommenden Schuljahr, nach dem aktuellen Stand, wieder im vollen Umfang tagen dürfen. Die genauen Termine der Klassenpflegschaftssitzungen und weiterer Gremien können Sie, spätestens ab dem 4. Juli unserem Schulkalender entnehmen, alle beweglichen Ferientage und wichtige Termine für das nächste Schuljahr können Sie unserem Kalender auf dieser Homepage entnehmen.

Bisher gibt es noch keine Regelung, was mit Schülerinnen und Schülern passiert, die kurz vor Schulbeginn aus einem „Corona“-Risikoland (nach der Liste des RKI à https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) zurückkehren.

Ich habe die dringende Bitte an Sie, dass Sie, wenn Sie in ein Risikoland fahren, bitte mindestens zwei Wochen vor Schulbeginn wieder nach Hause zurückkehren. Nur so können wir sicher sein, dass Ihr Kind nicht selbst zum Risikofaktor für andere wird. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, früher zurückzukehren, so nehmen Sie bitte, nach Ihrer Rückkehr, zuerst Kontakt mit uns auf, bevor Sie Ihr Kind zur Schule schicken.

 Sollte hierzu in den nächsten Wochen eine Rechtsverordnung veröffentlicht werden, so werden Sie von der Schulleitung kurzfristig per Mail und auf dieser Internetseite informiert.

Für die Abiturientinnen und Abiturienten im Schuljahr 2021 stehen schon jetzt folgende Änderungen fest:

  • Es werden Maßnahmen zur Gestaltung der Prüfungsaufgaben und zu einer erweiterten Aufgabenauswahl ergriffen, die vor allem den Lehrkräften, ggf. aber auch den Schülerinnen und Schülern in geeigneten Fächern eine auf das Unterrichtsgeschehen in der einzelnen Schule abgestimmte Auswahl von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
  • Die Abiturprüfungen 2021 werden um neun Unterrichtstage nach den Osterferien 2021 verschoben und beginnen erst am Freitag, dem 23.04.2021.
  • Die Termine der Klausuren in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik bleiben unverändert.

200618 Aktuell zum neuen Schuljahr – Zum Schuljahresbeginn 20/21 „Normalbetrieb“ in allen Schulen des Landes.

Nach der Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel  vom 17. Juni hat das MSB bestätigt, dass auch für die Schulen in NRW der „Normalbetrieb“  vorgesehen ist. Frau Ministerin Gebauer und Herr Staatssekretär Richter teilten mit, dass die Schulleitungen eine Schulmail mit allen relevanten Bestimmungen und Vorgaben für das kommende Schuljahr am Montagmorgen in den Postfächern vorfinden werden.

200527 SGB II-leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben eventuell ein Anrecht auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets. Siehe hierzu folgende Internetseite: https://www.justiz.nrw.de/JM//Presse/presse_weitere/PresseLSG/25_05_2020_/index.php

Da wir den Unterricht zum Teil immer noch digital gestalten, kann eine notwendige Bescheinigung , dass ein digitales Endgerät gebraucht wird, von der Schule erstellt werden. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an das Sekretariat. 

200527 In den kommenden Wochen wird die Brücke über die Vicht von der Ellermühlenstraße zur Schule neu gebaut. Die Bauarbeiten beginnen bereits in der kommenden Woche. Die alte Brücke selbst wird ab der 25. KW (ab dem 15.06.20) vorübergehend geschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler, die vom Mühlener Bahnhof oder der Rathausstraße kommen, müssen dann einen kleinen Umweg über die Frankentalstraße machen und maximal 5 Minuten mehr für ihren Schulweg einplanen. Sollten Sie ihre Kinder normalerweise bis zur Ellermühlenstraße bringen, empfehle ich schon ab kommenden Mittwoch die Frankentalstraße anzufahren, da in der Einfahrt zur Brücke erste Bauarbeiten stattfinden.

200526. Hier die Übersicht zum aktuellen Stundenraster und zu den Hofpausen:

200525 Zwischenzeitlich gab es eine Corona Verordnung, die keine Einschränkung für das Chorsingen beinhaltete. Die aktuelle Verordnung von vergangenen Freitag enthält wieder besondere Einschränkung für den Chor. Sie können sich darauf verlassen, dass im Chorunterricht bei uns nur dann gesungen wird, wenn wir die dort genannten Bedingungen einhalten können: „In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist ein Abstand von 2 Metern bzw. bei Chören 3 Metern zwischen Personen und ein Abstand von 6 Metern in Ausstoßrichtung sowie eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.“ 

200524 Bevor die Sekundarstufe I am Dienstag (Freitagsplan für Gruppe 2) bzw. Mittwoch (Montagsplan für Gruppe 1) wieder in die Schule kommt, möchten wir Ihnen noch einige Informationen zum Schulbetrieb geben.

Aufgaben der Fächer Latein, Französisch, Spanisch und andere WPII-Fächer:

Die Kolleginnen und Kollegen der oben genannten Fächer werden ihre Aufgaben an das Sekretariat schicken und nicht mehr den Umweg über die Klassenlehrerinnen per Mail an Sie machen. Das Sekretariat wird dann die Materialien ausdrucken und für die Klassen in passender Stärke kopieren. So liegen für die Lernzeiten immer Materialien in diesen Fächern vor.

Der Umfang der Aufgaben ändert sich nicht und hängt davon ab, wie viel Online-Unterricht die Kolleginnen und Kollegen anbieten. Die Zeiten für Online-Unterricht werden individuell mit den Halbgruppen abgesprochen. Bei der Terminierung wird beachtet, dass kein Online-Unterricht nach 15:00 Uhr angesetzt wird.

Ansonsten werden keine Aufgaben mehr über die Klassenlehrerinnen verteilt, sondern werden direkt im Unterricht von allen Fächern an die jeweilige Lerngruppe vergeben. Dieses Wochenende werden daher keine Aufgaben mehr gestellt. Noch ein Satz zu dem Umfang der Hausaufgaben, die in der Schule verteilt werden: Da die Schüler die Hälfte ihrer Zeit in der Schule sein werden, bekommen sie ungefähr noch einmal die Hälfte der Aufgaben, die in den vergangenen Wochen gestellt wurden.

Die Klassenlehrerinnen kümmern sich um die Organisation der Lernzeiten. Das Angebot an Lernzeiten und die Besetzung der Lernzeiten, teilweise durch Fachlehrer, ist von Klasse zu Klasse sehr unterschiedliche, sodass es keine allgemeine Richtlinie geben kann.

Bitte weisen Sie Ihre Kinder noch einmal auf die Abstandsregeln hin und denken Sie an den Mund-Nase-Schutz. Sollten die Kinder mal ihre Maske vergessen haben oder der Mund-Nase-Schutz geht verloren, so haben wir im Sekretariat Ersatz.

200515. Für die Oberstufe gilt der hier verlinkte Klausurenplan.

200515 Informationen zum Stundenplan und weitere Regelungen ab dem 26.05.2020

Im Downloadbereich finden Sie den von uns für die verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien entwickelten Stundenplan, die aktuell geltenden Gesundheitsregeln, das neue Stundenraster und die Pausenregelungen. Im Interesse aller haben wir versucht, so viel Unterricht, wie im Rahmen des Gesundheitsschutzes möglich ist, zu realisieren. Ihre Kinder können ab dem 26.05.20 jeden zweiten Unterrichtstag in die Schule kommen. Sollte sich an der aktuellen Coronalage in der Städteregion etwas ändern, werden wir selbstverständlich unverzüglich reagieren. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass das Schulverwaltungsamt der Stadt Stolberg uns bei der Realisierung des Plans sehr geholfen hat, indem es uns während des Vormittags zwei zusätzliche Reinigungskräfte zur Verfügung stellt. Aus Erfahrung mit anderen Schulträgern kann ich Ihnen sagen, dass das alles andere als selbstverständlich ist. Sie können sich daher darauf verlassen, dass ein von einer Gruppe benutzter Klassenraum erst dann wieder mit Unterricht belegt wird, wenn er gereinigt und desinfiziert ist.

Welcher Tag des Stundenplans unterrichtet wird, können Sie unserem Schulkalender entnehmen. Wir haben aber zur Erleichterung noch einen tagesgenauen Stundenplan für jede Klasse erstellt, aus dem Sie dann für jeden einzelnen Tag bis zu den Sommerferien (ausgenommen jeweils der letzte Schultag) den Stundenplan entnehmen können (siehe Downloadbereich ). Die Klassenlehrerinnen arbeiten noch an einer Gruppeneinteilung, mit der auch die Schülerinnen und Schüler möglichst zufrieden sind und die Geschwisterkinder berücksichtigt. Spätestens am Mittwoch erhalten Sie die endgültige Gruppenzuweisung, die dann aus hygienerechtlichen Gründen nicht mehr verändert werden darf.

Unterrichtsfrei bleiben wie geplant der Brückentag nach Himmelfahrt (22.05.20 – beweglicher Ferientag), Freitag, der 29.05.20 (wegen mündlichem Abitur), Pfingstdienstag (02.06.20 – Ferientag in NRW) und Donnerstag, der 18.06.20 (Zeugniskonferenzen). Die Projekttage und der Wandertag entfallen. Es wird normaler Unterricht nach Plan stattfinden. Das Ende des so merkwürdigen Schuljahres verteilen wir notgedrungen auf zwei Tage. Für die Gruppe 1 endet das Schuljahr am Donnerstag, den 25.06.20 nach der dritten Stunde mit der Zeugnisausgabe und für die Gruppe 2 entsprechend am Freitag, den 26.06.20.

Der Tagesablauf wird in den nächsten Wochen etwas anders aussehen als gewohnt:

Der Schultag ist für die Sekundarstufe I in sechs Stunden und für die Sekundarstufe II in acht Stunden aufgeteilt. Zwischen der 3. und der 4. Stunde findet eine große Pause statt. In dieser großen Pause dürfen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufe EF (10.Klasse) und Q1 (11. Klasse) auf die für sie vorgesehenen Pausenhöfe (EF auf A1 und Q1 auf A0). Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bleiben in ihren Klassen und auf ihren Plätzen und machen dort unter Aufsicht eine Pause, in der das Abstandsgebot eingehalten werden muss!

Vor dem Unterricht gehen bitte alle Schülerinnen und Schüler direkt zu ihren Unterrichtsräumen. Die in ersten Stunde unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sind ab 07:50 Uhr in den Klassen und nehmen die Kinder dort in Empfang. Alle haben die Aufgabe, ‚Staus‘ auf den Schulhöfen, an den Eingängen und in den Fluren zu vermeiden. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, dass sie sich morgens direkt in die Schule begeben und nicht in Grüppchen auf dem Schulhof stehen bleiben. In der Klasse angekommen sollen die Kinder sich direkt auf Ihren Sitzplatz begeben und dort bleiben. In den Pausen, ausgenommen der Hofpause, müssen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf ihrem Platz bleiben.

Einmal am Tag macht jede Klasse der Sekundarstufe I eine Hofpause. Die Zeiten entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich zu findenden Tabelle. Der Tabelle können Sie entnehmen, dass in jeder Hofpause nur eine (halbe) Klasse anwesend sein wird. Auch hier sind die Aufsichten dazu angehalten, darauf zu achten, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dennoch soll diese Pause, so weit es geht, eine Bewegungspause sein, da immer nur ca. 15 Schülerinnen und Schüler auf einem Schulhof sein werden.

Um auch am Ende des Schultages Staus zu vermeiden, endet der Unterricht  in der Sekundarstufe I nicht für alle Schüler gleich:

Für den Flur A1 gilt: Der Lehrer der vordersten Klasse (Raum A 1.1) entlässt die Schüler um 13:05 Uhr. Wenn alle Schüler draußen sind, teilt er das der Nachbarklasse mit usw.
Für den Flur A2 gilt: Der Lehrer des Raumes A  2.2 entlässt die Schüler um 13:05 Uhr. Wenn alle Schüler draußen sind, teilt er das der Nachbarklasse mit usw.
Für den Flur N1 gilt: Der Lehrer entlässt die Schüler um 13:15 Uhr.
Für den Flur N2 gilt: Der Lehrer des Raumes N 2.1 entlässt die Schüler um 13:05 Uhr. Wenn alle Schüler draußen sind, teilt er das der Nachbarklasse mit usw.
Für den Flur N3 gilt: Der Lehrer des Raumes N 3.1 entlässt die Schüler um 13:05 Uhr. Wenn alle Schüler draußen sind, teilt er das der Nachbarklasse mit usw.

Der Unterricht der Sekundarstufe II endet erst um 13:15 Uhr.

Alle Differenzierungskurse in den Sprachen Französisch, Latein und Spanisch werden aufgrund der Vorgaben des Ministeriums weiterhin nur online erteilt. Allerdings können die Kinder auch Aufgaben erhalten, die sie in der Schule in den Lernzeiten lösen können.

Alle Unterrichtsstunden, die wegen Corona wegfallen (Sport, Kunst, ER, KR, PP, LZ im Nachmittag), werden von uns durch anderen Fachunterricht und Lernzeiten, in denen die Lehrerinnen und Lehrer Aufgaben geben können, aufgefangen! Die Klassenlehrerinnen erstellen für beiden Gruppen einen Sitzplan, der dann für die gesamte Unterrichtszeit eingehalten werden muss.

Wichtig ist auch, dass Sie auf Vollständigkeit der Materialien für die einzelnen Fächer und auf ein vollständiges Mäppchen achten (Material darf nicht zwischen den Kindern ausgetauscht werden). Auch die Mensa ist, aufgrund der Vorgaben bis zu den Sommerferien, geschlossen, daher gibt es auch in den Pausen keine Möglichkeiten, sich in der Schule mit Essen und Getränken zu versorgen. Bitte geben Sie Ihrem Kind also ausreichend Essen und Trinken mit. Bedenken Sie bitte auch, dass – um Staus auf den Gängen zu vermeiden – die Spinde nicht genutzt werden dürfen!

Sie können uns sehr helfen, indem Sie mit Ihren Kindern vor dem ersten Schulbesuch über die neuen Schul- und Gesundheitsregeln (siehe Downloadbereich) sprechen.

Wir wissen, dass es sich um viele neue Regelungen handelt. Auch wir werden mit den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag noch einmal darüber sprechen. Wir Lehrerinnen und Lehrer freuen uns sehr darauf, endlich wieder mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam in der Schule zu sein.

200508  Informationen zum Unterricht für den Rest des Schuljahres
Ab Montag, den 11.05.2020 kommen alle Q1 und EF Schülerinnen und Schüler in die Schule und werden dann jeweils in halben Kursen (die jeweils an aufeinander folgenden Tagen stattfinden) beschult. Gleiches gilt für alle übrigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 ab dem 26.05.2020.

Der Stundenplan wird komplett neu erstellt, ohne Doppelstundenmodell und A-/B-Wochen. Das neue Unterrichtsraster mit Zeiten, finden Sie  hier. Bei halben Kursen/Klassen, die abwechselnd kommen, bräuchten wir im A- und B- Wochenplan vier Wochen, bis jeder Schüler einmal alle Unterrichtsstunden einer Woche durchlaufen hätte. Das ist bis zu den Sommerferien nicht mehr praktikabel. Die Schülerinnen und Schüler werden alphabetisch auf Gruppe 1 und Gruppe 2 verteilt. Alle Schülerinnen und Schüler deren Nachnamen mit A bis K beginnt gehören zu Gruppe 1. Alle Schülerinnen und Schüler deren Nachnamen mit L bis Z beginnt gehören zu Gruppe 2. Ausnahmen von der Regelung gibt ausschließlich in der Sekundarstufe I. Bei Änderungswünschen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerinnen.

Wir organisieren den Unterricht für alle Jahrgänge so, dass ein Schüler der Gruppe 1 jeweils montags, mittwochs, freitags und in der darauf folgenden Woche dienstags und donnerstags kommt, während ein anderer Schüler der Gruppe 2 dann eben dienstags anfängt, donnerstags, montags, mittwochs und freitags kommt. In beiden Gruppen wird jeweils, zeitversetzt um einen Tag, der gleiche Unterricht erteilt. Nach zwei Wochen haben dann alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Unterricht erhalten. Welche Gruppe wann Unterricht hat, sehen Sie im Plan Unterrichtsübersicht Corona und können Sie auch unserem Schulkalender entnehmen. Hinweis: Die Sekundarstufe I steigt tatsächlich mit Gruppe 2 und dem Freitagsplan ins Unterrichtsgeschehen ein.

Da die Schülerinnen und Schüler nur jeden zweiten Tag zur Schule kommen, haben sie die Möglichkeit, an den freien Tagen Hausaufgaben zu erledigen, um so die Halbierung des Unterrichts etwas zu kompensieren. Allerdings muss für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I noch genug Zeit bleiben, um an den freien Tagen Online Unterricht in den Sprachen (Latein, Französisch und Spanisch und den anderen WPII-Kursen) erledigen zu können. Für die Fächer Religion und Kunst und Sport werden in der Sekundarstufe I ab 26.05.20 keine Aufgaben erstellt. Hieraus folgt natürlich, dass unter Umständen schon angesetzter Videounterricht verschoben oder abgesagt wird.

In der Sekundarstufe I endet der Unterricht nach der sechsten Stunde. Aufgrund der oben genannten Einschränkungen erreichen wir in den Klassen nicht überall 30 Stunden Fachunterricht beim eingesetzten Lehrer oder der eingesetzten Lehrerin.  Kollegen, die jetzt weniger Unterricht haben, weil sie vielleicht Sport, Religion, Kunst oder Differenzierung unterrichten, werden daher zusätzlich in diesen Klassen Unterricht erteilen (z.B. mit einer Mathestunde mehr oder Aufsicht über andere Fachaufgaben).

Für die Jahrgangstufe 10/EF endet der Unterricht – wegen der Abiturprüfungen – bis zum 25.05.2020 einschließlich nach der sechsten Stunde.

Klausuren in der Oberstufe finden frühestens ab 18.05.20 statt. Der Klausurplan wird zurzeit noch erstellt und spätestens  am Dienstag, den 12.05.20 versendet.

Bitte beachten Sie:
– Bei Krankheitszeichen (wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) sollte die betroffene Person unbedingt zu Hause bleiben.
– Bei Auftreten von Symptomen (auch milden) sind Sie verpflichtet, das ärztlich Abklären zu lassen.
– In der Schule ist in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Das heißt, im Gebäude außerhalb der Klassenräume herrscht Maskenpflicht! Einfache Papiermasken mit Metallbügel sind im Sekretariat kostenlos erhältlich, solange der Vorrat reicht. Außerdem sind im Sekretariat auch Stoffmasken gegen eine kleine Spende für „Stolberg näht“ zu erhalten.

Unser Konzept funktioniert nur dauerhaft, wenn sich alle an die Regeln des Infektionsschutzes halten. Bitte sprechen darüber mit ihren Kindern! Im folgenden finden Sie einen Link zu einer hervorragenden Internetseite mit Videos, die sich alle einmal anschauen sollten: Hygieneregeln

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es wegen des Abiturs und den verschärften Hygienebestimmungen (siehe oben Punkt 1) zu Vertretungsunterricht kommen kann und in den höheren Klassen im Notfall Unterricht ausfallen muss.

Für die EF und die Q1 werden Sie im Laufe des 08. 05.20 einen Stundenplan erhalten. Der Plan für die übrigen Jahrgangsstufen wird Ihnen ca. Mitte nächster Woche zugehen.

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 finden Sie hier.

200507 Die entscheidende Mail zur weiteren Unterrichtsgestaltung in der Schule ist gekommen (–> Minsteriumsmails ). Unsere Aufgabe besteht nun darin, ein Konzept zur Beschulung aller Schülerinnen und Schüler, zu erarbeiten. Mit dem vorgegebenen Rahmenbedingungen ist es uns nun möglich, mit Hochdruck ein sicheres und praktikables Unterrichtskonzept, passend zu unseren räumlichen und personellen Möglichkeiten, zu erarbeiten. Das Konzept wird mit dem Ziel erstellt, ab 26.05.20 so viele Schüler wie möglich und so oft wie möglich, in die Schule zurückzuholen. Oberste Priorität hat natürlich dabei der Infektionsschutz (vgl. Anlage 2). Eine weitere Priorität liegt bei den Abiturientinnen und Abiturienten. Die sichere Durchführung der Abiturprüfung hat Vorrang vor anderem Unterricht.

Wir melden uns so schnell es geht – spätestens aber morgen Nachmittag – mit weiteren Informationen, vermutlich zunächst nur für die Oberstufe. Sie können aber schon einmal davon ausgehen, dass nächste Woche die Q1 kommen wird. Sollte es organisatorisch möglich sein, wird auch die EF schon ab Montag Unterricht haben. Alle anderen Jahrgänge kommen frühestens ab dem 26.05.20 in die Schule. 

200505 Keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen in dieser Woche (–> Minsteriumsmails )
Über das bisherige Maß an Unterricht und Lernangeboten für die Abschlussklassen hinaus ist für diese Woche eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nicht vorgesehen. Diese Festlegung ist auch das Ergebnis von Gesprächen, die wir in der vergangenen Woche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie mit Schulleitungsvereinigungen und Schulträgervertretern geführt haben.
Weiteres Vorgehen: Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.

200426 Die 16. Mail zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen ist eingetroffen (–> Minsteriumsmails ). In dieser Mail gibt es Informationen zu den folgenden Themen: Ansprechpartner, Notbetreuung (erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche, Betreuung an Wochenenden und Feiertagen) und zu Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr.

200423 Das Ritzefeld-Gymnasium ist gereinigt, desinfiziert und gelüftet und beginnt wieder den Schulbetrieb. Zeit zur Vorbereitung der Schule war ausreichend vorhanden. Die Unterstützung der Stadt Stolberg hervorragend! Die ersten Abiturienten und Abiturienten sind bereits eingetroffen.

200422 Die 15. Mail des Schulministeriums in Sachen Corona ist ergänzt worden. Bitte beachten Sie insbesondere Punkt III der Mail: Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht.

200419 Die neueste Email vom 18.04.20 und auch alle älteren Mails des Ministeriums finden Sie hier: Minsteriumsmails 
Selbstverständlich können Sie davon ausgehen, dass bei uns alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden die Klassen täglich gereinigt und die Türklinken und Handläufe einmal zusätzlich pro Tag desinfiziert (siehe auch FAQ-Liste zur Hygiene in Schulen).

200417 Das Ministerium hat eine Aktualisierung seiner Internetseite vorgenommen:  Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts
Solange Sie nichts anderes von uns hören, findet bis zum 4.05. nur Unterricht für die Abiturienten statt und danach beginnt der Unterricht vermutlich erst einmal nur für die Q1. Alles Weitere wird gegen Ende des Monats entschieden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten daher ab Montag wieder neue Aufgaben für den Heimunterricht.

Weiterhin ist aber möglich Ihr Kind, sofern es in Klasse 5 und 6 ist, für die Notbetreuung anzumelden. Wir bitten Sie daher im Bedarfsfall eine Mail an Sekretariat@ritzefeld.eu zu senden und gleichzeitig die nötigen Betreuungszeiten zu mitzuteilen.

Gerade eben ist noch eine FAQ-Liste zu Hygiene in Schulen von der Städteregion hereingekommen: FAQ-Liste zur Hygiene in Schulen

Für den Fall, dass Ihre Kinder den Schulweg antreten, müssen Sie wissen, dass die Vichtbrücke zwischen Bastinsweiher und Schule ggf. wegen Bauarbeiten geschlossen ist. Die Kinder müssten dann einen fünfminütigen Umweg über die Frankentalstraße machen. Die Stadt Stolberg war übrigens auch nicht untätig in dieser Zeit. In Kürze wird ein überdachter Fahrradparkplatz auf dem Schulhof des N-Traktes eröffnet.

200416. Statement von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer vom 15. April 2020 (Quelle: schulministerium.nrw.de)

„Die Entscheidung der Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin bieten eine verlässliche Grundlage für unseren Fahrplan, die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder zu öffnen, um so insbesondere die Durchführung von Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und die Vergabe von Abschlüssen zu ermöglichen. Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April 2020 sollen die Schulen wenige Tage später für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen.
Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai 2020 werde ich morgen im Schulausschuss des Landtags den Abgeordneten vorstellen und ebenso auch alle Schulen und Schulträger im Land informieren.
Nordrhein-Westfalen geht diesen verantwortungsvollen Weg der schrittweisen Schulöffnungen abgestimmt und gemeinsam mit allen 16 Bundesländern. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, wie der Unterricht unter Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen wieder aufgenommen wird.
Handlungsleitend bei allen Planungen war, ist und bleibt für mich die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten.“

Ministerin Gebauer wird heute die Planungen für NRW im Schulausschuss vorstellen und die Schulen via Schulmail informieren. Sobald uns weitere Details vorliegen, werden Sie auf dieser Seite und per Mail unverzüglich informiert.

200403. Leider können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, ob der Unterricht nach den Osterferien wiederbeginnt. Uns Schulen ist mitgeteilt worden, dass wir am 16.04.20 eine Mail erhalten sollen, in der darüber Auskunft gegeben wird, ob, wann und wie es weitergehen wird. Sobald wir diese Informationen bekommen, informieren wir Sie unverzüglich.

Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen. Wir gehen im Moment davon aus, dass wir nach den Osterferien mit dem alten Stundenplan vor Ostern einsteigen. Wobei die Abiturienten nur ihre abiturrelevanten Kurse besuchen müssen. Kurse ohne Abiturienten entfallen daher.

Sollte nach den Ferien der Unterricht für alle stattfinden, so können Sie davon ausgehen, dass in der Sekundarstufe I in der ersten Woche keine Klassenarbeiten oder Tests geschrieben werden. Klausuren der Oberstufe finden allerdings (inhaltlich reduziert auf den tatsächlich in der Schule stattgefundenen Unterricht) statt. Ob wir alle von den Richtlinien vorgesehenen Klassenarbeiten wirklich schreiben müssen, erfahren wir vermutlich auch erst nach den Ferien. Aber Sie können davon ausgehen, dass von den Schülerinnen und Schülern nichts Unmögliches verlangt werden wird.

Sollte sich an den für die Ferienzeit gemeldeten Betreuungsbedarfen etwas geändert haben, können Sie uns gerne weiterhin an sekretariat@ritzefeld.eu eine Mail schreiben. Diese wird auch in den Ferien täglich gelesen.

200402. Die neuen Abiturtermine sind da. Sie finden Sie, inklusive weiterer Informationen unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html

200330. Frau Ministerin Gebauer hat am vergangenen Freitag die Grundsatzentscheidung bekanntgegeben, dass die Prüfungen im Interesse einer höheren Planungssicherheit und zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrens den Beginn der Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen um drei Wochen zu verschieben. Die Terminverschiebung in Nordrhein-Westfalen  wurde erleichtert, nachdem sich die Kultusministerkonferenz am 25. März 2020 darauf verständigt hatte, zum jetzigen Zeitpunkt an Prüfungen, insbesondere an schriftlichen Abiturprüfungen, zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres festzuhalten.

Das heißt: Die ersten Abiturklausuren an den allgemeinbildenden Schulen werden in Nordrhein-Westfalen nicht wie bisher geplant am 21. April 2020, sondern am 12. Mai 2020 geschrieben. Der Haupttermin für die Abiturprüfungsfächer wird damit auf den Zeitraum zwischen Dienstag, dem 12. Mai 2020 und Montag, dem 25. Mai 2020 verschoben. Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020. Derzeit werden die Termine für die einzelnen Fächer und Fächergruppen in diesen Zeitfenstern festgelegt. Mit gesondertem Erlass werden wir sie noch in dieser Woche und damit sehr zeitnah darüber informieren und die Informationen auch im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlichen.

Die Terminverschiebung im Abitur führt allerdings dazu, dass auch Freitag, der 22. Mai 2020 – für viele Schulen der „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt – für Prüfungen genutzt werden muss. Ich weiß, dass dies für viele Schulen, die hier ursprünglich einen beweglichen Ferientag eingeplant hatten, nun eine Änderung bedeutet. Ich bitte aber um Verständnis, dass dies im Interesse einer ordnungsmäßen Durchführung der Abiturprüfungen unvermeidlich ist.

200327. Hier finden Sie den aktuellen Elternbrief der Ministerien: 200327_Elternbrief-der-Ministerin.pdf

200323. Die Zahl der Infizierten mit dem neuartigen Coronavirus steigt rapide, denn jeder Infizierte steckt weitere Personen an. Je weniger es sind, desto besser. Die Zahl zu senken kann gelingen, wenn wir uns voneinander fernhalten. Eine Simulation: https://web.br.de/interaktiv/corona-simulation/

200320. Selbstverständlich steht Ihnen auch oder gerade in dieser Zeit unsere Sozialarbeiterin Janine Kamay in Ihren Sprechstunden per Mail (jkamay@ritzefeld.eu) oder Telefon (01578 1020729) als Ansprechpartnerin zur Verfügung (siehe auch: https://www.ritzefeld.eu/angebote/beratung/schulsozialarbeit/).

200320. Seit dem 18. März 2020 bieten wir für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bzw. müssen, so füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden Sie es (bitte so rechtzeitig, das wir Zeit haben das Personal zu organisieren) an sekretariat@ritzefeld.eu :

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung wird durch Lehrkräfte und Personal aus der Ganztagsbetreuung geleistet.

Haben Sie weitere Fragen? Die aktualisierte FAQ-Liste des Schulministeriums finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

200316. Während der unterrichtsfreien Zeit vor den Osterferien ist das Sekretariat werktags telefonisch von 08.00 bis 13.00 Uhr oder per Mail über sekretariat@ritzefeld.eu zu erreichen. Bleiben Sie gesund!

200316 Auszug aus einer Mail des Bürgermeisters von Stolberg: „Für die Schulen gilt ein Betretungsverbot ab Montag, 16.03.2020. Für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum Ablauf des 17.03.2020 sind Nutzungen für Betreuungszwecke zulässig. Ab dem 18.03.2020 gelten Ausnahmen des Betretungsverbotes nur für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson ist. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

(..) Ausnahmen des Betretungsverbotes gelten nur für Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson sind. Dafür benötigen diese Personen eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung bzw. einer Betreuung in der Kita von Kindern der Schlüsselpersonen ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber den Schulleitungen oder Kitaleitungen nachzuweisen. Die Bescheinigung ist unverzüglich vorzulegen.“

In einer weiteren Mail der Stadt wurde aufgeschlüsselt was Schlüsselpersonen sind und unter welchen Umständen Kinder bis zur sechsten Klasse betreut werden:

„Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen,

  • die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung
  • und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Gruppe der in den Einrichtungen eingesetzten Beschäftigten,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • der Lebensmittelversorgung
  • und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese SCHLÜSSELPERSONEN dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie ALLEINERZIEHEND sind ODER BEIDE ELTERNTEILE Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (abrufbar auf der Homepage der Städteregion Aachen)
  • bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.“

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, Bescheinigungen der Arbeitgeber haben und Ihr Kind bei uns betreut werden müssen, so melden Sie sich bitte bis Dienstag 13:00 Uhr über sekretariat@ritzefeld.eu.

200314 Unser Partner Axconcept bietet übrigens unsere MNSpro Cloud  Infrastruktur in der Basisversion für Schulen bis zu den Sommerferien gratis an: https://aixconcept.de/mit-digitalem-unterricht-gegen-corona/

200313 14:27 Uhr  Wir haben alle SchülerInnen dazu angehalten, ihre Fächer und Spinde leer zu räumen und möglichst alle Schulbücher mit nach Hause zu nehmen. Sollten noch Bücher im Schrank sein, können Sie Montag und Dienstag vorbeikommen, um diese abzuholen. Damit haben wir schon einmal eine Grundlage geschaffen, dass alle SchülerInnen zu Hause über Material verfügen. Bis auf Weiteres gilt:

Für die Sekundarstufe I:

  • Montag und Dienstag werden keine Klassenarbeiten geschrieben.
  • Alle KollegInnen, die in der Unterstufe unterrichten, stellen Arbeitsmaterial für ihre Schüler fertig und schicken dieses an die/den KlassenlehrerIn.
  • Die KlassenlehrerInnen in der Sek I leiten das Material per Mail an die Eltern und ggf. auch an die SchülerInnen weiter.

Für die Sekundarstufe II:

  • Montag und Dienstag werden keine Klausuren geschrieben.
  • Die Kurse erhalten auf geeignetem Weg (per Mail oder virtuellem Klassenzimmer ) Aufgaben.

200313 13:30 Uhr Hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich:

Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Ihr Kind zur Schule schicken wollen über sekretariat@ritzefeld.eu.

Not-Betreuungsangebot: Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe 

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.

Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.

Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen werden die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause angehalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu erhalten Sie über E-Mail weitere Informationen von den Lehrerinnen und Lehern.

Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.

Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.

Die Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte ist über unser Sekretariat oder per E-Mail möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah.

200312 Leider müssen wir aufgrund der Corona-Pandemie (und des entsprechenden ministeriellen Erlasses) die Klassenfahrten der Jahrgangsstufen 5 und 7 absagen. Wir bemühen uns um eine Verschiebung bzw. einen Ausgleich.
Stornierungskosten werden vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Mögliche Ansprüche gegenüber Reiserücktrittsversicherungen sind vorrangig geltend zu machen. Bitte geben Sie uns daher Nachricht, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben sollten. Das bereits überwiesene Geld werden wir Ihnen zurücküberweisen.  Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei den Stornierungskosten in Vorleistung treten müssen. Die Differenz erhalten Sie direkt nach dem klar ist, welche Stornierungskosten auf uns zu kommen, den Rest nach Eingang der Zahlung durch das Land NRW.

Darüber hinaus sind wir dazu aufgefordert worden alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten etc. in das In- und Ausland abzusagen, soweit diese bis zum Beginn der Osterferien stattfinden sollten. Das bedeutet, dass bis nach den Osterferien alle Exkursionen und sonstige außerunterrichtliche Veranstaltungen hiermit abgesagt sind.

200311 Auf der Homepage der Städteregion werden in der Regel 2x täglich aktuelle Infos zum Sachstand Corona veröffentlicht: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/coronavirus/

Die neusten Informationen des Schulministeriums zum Thema finden Sie hier:  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html.

Laut Aussagen des Ministeriums wird empfohlen von allen schulischen Veranstaltungen bis zum Beginn der Osterferien abzusehen. Wir müssen Ihnen daher mitteilen, dass die folgenden Veranstaltungen leider erst einmal abgesagt werden und dann, nach den Osterferien, nachgeholt werden:

Datum Ort Art der Veranstaltung
10.03.2020 Aula Förderverein Mitgliederversammlung
17.03.2020 Aula Elternabend zum Thema „Studienfinanzierung und Zulassungsverfahren an Hochschulen“
18.03.2020 Brüssel Fahrt nach Brüssel,
25.03.2020 Aula Ritzefeld Elterninformationsabend für die zweite Fremdsprache, Anzahl
26.03.2020 Aula Informationsveranstaltung zur Qualitätsanalyse (Unterricht findet daher wie gewohnt statt)
30.03.2020 Aula Ritzefeld Informationsveranstaltung über die Oberstufe für die 9er Eltern

Die betroffenen Klassenfahrten, die noch vor den Osterferien anstehen (Klasse 7 nach Oostende, Klasse 5 nach Bad Münstereifel), gehen bisher alle in Nicht-Risikogebiete. Allerdings kann sich die Einstufungen als Risikogebiet tagtäglich ändern. Daher sind wir angehalten vor Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen in Nicht-Risikogebiete eine Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt durchzuführen. Nur wenn die Bedingungen des Gesundheitsamtes zu der Durchführung einer Fahrt eingehalten werden, darf diese auch stattfinden. Wir werden also ständig prüfen, wie es um die Zielgebiete unserer Klassenfahrten bestellt ist und Ihnen alle Änderungen der Situation zeitnah mitteilen. Sollte unserer Schule aufgrund eines Corona Falles geschlossen werden und eine Fahrt in die Zeit der Schließung fallen, darf  auf jeden Fall auch nicht gefahren werden. Das gilt auch für den Fall, dass wir selber zum Risikogebiet erklärt werden.

200308. Für den Fall, dass auch wir von einer Schulschließung betroffen werden, möchten wir die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12/Q2, so kurz vor dem Abitur nicht „im Regen stehen lassen“. Wir haben daher mit der Firma AixConcept eine Möglichkeit geschaffen, mit der wir den Unterricht bzw. zumindest die Kommunikation per Computer aufrecht erhalten können. Für den Unterricht benötigen die Kursteilnehmer einen Computer mit Kamera und Mikrofon. Wir gehen davon aus, dass die meisten Schülerinnen und Schüler einen entsprechenden Laptop oder Desktop-Rechner zuhause zur Verfügung haben. Sollte das nicht der Fall sein, können sich die Schüler mit der Schule in Verbindung setzen, wir sorgen dann für Abhilfe indem wir unsere Schulrechner an die Schülerinnen und Schüler ausleihen. Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer erhalten am Montag, den 09.03.20 eine entsprechende Kurzeinweisung.

Wir als Lehrerinnen und Lehrer betreten hier Neuland. Dieser Unterricht wird daher vermutlich nicht perfekt sein und von den Lehrenden, je nach Vorkenntnissen und Fähigkeiten, in unterschiedlichem Maße genutzt werden können. Er wird auch im besten Fall den realen Unterricht niemals ersetzen können. Aber wenn wir das Neuland nicht betreten, werden wir die Möglichkeiten, die es bietet, nicht kennenlernen und nutzen können.

Wir hoffen natürlich, dass alle gesund bleiben und dieser Notfallplan nicht eintreten muss!

200306. In den kommenden Wochen finden in der Stufe 5 und 7 Klassenfahrten statt. Das Ministerium hat hierzu folgende Mitteilung an die Schulleitungen verschickt:

Reisen in Risikogebiete

Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Risikogebiete, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres durchgeführt werden sollen, sind von der Schulleitung abzusagen. Dies gilt gleichermaßen für Schüleraustausche mit Schülerinnen und Schülern, die aus Risikogebieten kommen. Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt nicht durch die Schulaufsichtsbehörden, sondern durch das Robert-Koch-Institut und ist über dessen Internetseite jeweils aktuell über https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html abzurufen.

Wir prüfen diese Einschätzung regelmäßig, um auch kurzfristig auf Risikobewertungen reagieren und Schulfahrten absagen zu können.

Reisen in Nicht-Risikogebiete im Ausland

Vor Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Nicht-Risikogebiete im Ausland ist eine Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt erforderlich. Es wird empfohlen, dass Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche dann, wenn keine positive Aussage des Gesundheitsamtes zu der Durchführung der Fahrt bzw. des Austausches vorliegt, ebenfalls von der Schulleitung abgesagt werden.

Selbstverständlich werden wir dies vor der Klassenfahrt der Jahrgangstufe 7 mit dem Gesundheitsamt abklären.

Reisen im Inland

Von Klassenfahrten und Studienfahrten in Gebiete, in denen hohe Corona-Virus-Fallzahlen auftreten wird abgeraten. Aktuelle Fallzahlen können dem täglichen Situationsbericht des RKI entnommen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html?nn=13490888

Auch das werden wir vor der Klassenfahrt der Jahrgangsstufen 5 überprüfen und Sie entsprechend informieren.

Kostenerstattung

Werden Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Nicht-Risikogebiete im Ausland), werden die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen) eventuell in Rechnung gestellte Stornierungskosten, sofern diese nachgewiesen sind, vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Mögliche Ansprüche gegenüber Reiserücktrittsversicherungen sind vorrangig geltend zu machen. Im Übrigen gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Das heißt, es besteht die Verpflichtung der Schule, gegenüber den Vertragspartnern auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinzuwirken.

Die Kostenübernahme des Landes ist in jedem Fall auf die Kosten begrenzt, die dadurch entstehen, dass die Reise am bereits gebuchten Termin nicht durchgeführt werden kann oder konnte. Die Einzelheiten zur Kostenübernahme werden derzeit kurzfristig abgeklärt und die Informationen sodann zur Verfügung gestellt. Entsprechende Ansprüche sind bei der für die Schule zuständigen Bezirksregierung geltend zu machen.

Über das genaue Verfahren werden Sie ggf. informieren.

200229. Informationen zur Corona-Virus-Problematik: In den kommenden Wochen stehen neben den Vorabiturklausuren auch einige Exkursionen und Klassenfahrten an. Stand heute ist, dass wir als Schule (noch) nicht akut betroffen sind. Ob Exkursionen und Klassenfahrten stattfinden, werden wir von Fall zu Fall entscheiden. Wir erhalten permanent Informationen vom Land NRW, dem Krisenstab der Städteregion und dem Schulverwaltungsamt der Stadt Stolberg zur aktuellen Lage.  Sollten sich hieraus Konsequenzen für schulische Aktivitäten jeglicher Art ergeben, werden wir Sie umgehend (per Mail, Homepage und Twitter) informieren. Selbstverständlich erfüllen wir auch die vom Gesundheitsamt aktualisierten Hygienebedingungen. An jeder Waschgelegenheit in der Schule stehen Papierhandtücher und Seife zur Verfügung. Sollten Ihre Kinder feststellen, dass etwas fehlt, so mögen sie bitte den Hausmeister oder das Sekretariat informieren. Aktualisierte Informationen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Pressemitteilung vom 27.02.2020